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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollten dringend in LexOffice aufgenommen werden. Spätestens bei den anteiligen Stromkosten hat man Mwst. gezahlt, die man wieder beim Vorsteuerabzug berücksichtigen muss - am Ende stimmen EÜR in LexOffice und in Elster einfach überhaupt nicht mehr überein.
    Das verwirrt und kompliziert alles extrem.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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