Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollten dringend in LexOffice aufgenommen werden. Spätestens bei den anteiligen Stromkosten hat man Mwst. gezahlt, die man wieder beim Vorsteuerabzug berücksichtigen muss - am Ende stimmen EÜR in LexOffice und in Elster einfach überhaupt nicht mehr überein.
Das verwirrt und kompliziert alles extrem.
Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollten dringend in LexOffice aufgenommen werden. Spätestens bei den anteiligen Stromkosten hat man Mwst. gezahlt, die man wieder beim Vorsteuerabzug berücksichtigen muss - am Ende stimmen EÜR in LexOffice und in Elster einfach überhaupt nicht mehr überein.
Das verwirrt und kompliziert alles extrem.