Stufensystem für Mahnungen /Mahngebühren automatisch berechnen u einfügen /Mahngebühren mit Zahlungsziel
Bei der Erstellung einer Mahnung wäre es klasse, wenn die Verzugszinsen mit dem aktuell gültigen Zinssatz automatisch berechnet und eingefügt werden.

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Absolut wichtig!
Das wäre echt für uns. Es ist ein Graus ständig nachsehen zu müssen wer sein Zahlungsziel nicht einhällt. Es sollte möglich sein erst eine automatische Zahlungserinnerung zu schicken und danach eine Mahnung mit entsprechenden Mahnegbühren. -
ARTUS Grafik Print Webdesign kommentierte
Unbedingt! Es ist mühselig, immer wieder nachzusehen, welche Rechnungen gemahnt werden müssen. Einfacher wäre es nach einem individuell einzurichtendem Zeitraum je nach individueller AGB oder dem BGB, die Mahnung automatisch per E-Mail versenden zu lassen. Danke!!
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anonym kommentierte
Hallo,
wir wünschen uns dringend eine Mahnfunktion, mit der man Mahnläufe inkl. Mahngebühr, Verzugszinsen und Verzugskostenpauschale durchführen kann.
Leider gehört das Mahnwesen zu den lästigsten Aufgaben der Buchhaltung. Ein durchdachter Workflow in Lexoffice für alle überfälligen Ausgangsrechnungen wäre extrem hilfreich. -
Juan Carlos Berjano Calvo kommentierte
Nach einer eingestellten Zahlungsfrist sollte automatisch eine Zahlungserinnerung an dieselben Mailadressen, an die die Rechnung ging gesendet werden.
Ebenso könnte dies mit bereits zuvor festgelegten Gebühren mit den darauf folgenden Mahnungen geschehen. -
Marcel.longarela kommentierte
Eine automatische Mahnung per E-Mail wäre sehr hilfreich und würde die Handhabung erleichtern.
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Wolfango Padelo kommentierte
Mahngebühren kannst Du doch als Position "Service" aufnehmen und sogar individuell bepreisen.! Das einige Manko: die Wiedervorlage fehlt - vielleicht könnte man die Mahnungen mit in die Serienrechnungen auf Vorlage integrieren.
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Jan Oelke kommentierte
ich musste heute das erste Mal eine Mahnung schreiben, aber so definitiv nicht!!! Warum wird die komplette Rechnung nochmal gedruckt???? sondern wie auch anderswo üblich ein schöner Text, in dem man mit Tabstopps Zeiträume / Termine eintragen kann ( bis wann gebucht, bis wann zu zahlen. Ebenso die Teilzahlungen aufgelistet werden. So werde ich die Funktion ganz bestimmt nicht nutzen.
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anonym kommentierte
Genau das fehlt mir auch. Ohne die Inkassomöglichkeit ist das ganze für uns Unbrauchbar!
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anonym kommentierte
Beim Anlegen der Rechnung kann ich mein Zahlungsziel festlegen. Wird das Datum überschritten, wäre es hilfreich, wenn ein automatisches Mahnverfahren in Gang gesetzt werden würde. Mit einem kleinen Puffer den man einstellen kann.
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Heidjer kommentierte
Wr unterstüzzen diesen Vorschlag:
Warum gibt es beim Erzeugen der Mahnung nicht die Option Mahnkosten zu generieren und die dann auch entsprechend zu verbuchen?
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anonym kommentierte
Liebes Lexoffice-Team
Ich habe gerade von Lexware zu Lexoffice gewechselt und einen gewaltigen Kulturschock bekommen!
Nicht nur, dass es keine simple Umzugsfunktion gibt, wie von Büro Easy zu Lexoffice, nein, es fehlen sogar simple, aber sehr wichtige Funtionen!
Wünsche der ZAHLENDEN Anwender werden jahrelang nicht beachtet!!
Ich weiß nicht, ob ich bereit bin das mitzutragen. -
Wolfango Padelo kommentierte
MAHNUNGEN??? Das ist doch schon lange möglich und wird von uns immer wieder praktiziert! Rechnung aufrufen / oben rechts bei den 3 Punkten auf Mahnung gehen / Mahntext erstellen / Mahngebühren z.B. als Serviceleistung / Rechnungsposten eingeben / Teilzahlungsbetrag als Serviceleistung eingeben aber mit - (Negativzeichen bzw. -betrag) eingeben. Verrechnet sich automatisch. Funktioniert prima. Man kann sogar 2. und 3. Mahnung erstellen. Schade nur, daß keine Laufzeit für die Mahnung eingegeben werden kann und nach Ende der Laufzeit die Mahnung erneut aufpoppt um wiederum weiter bearbeitet werden zu können..
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anonym kommentierte
Liebe Leute von lexoffice,
sehe das richtig, dass wir User jetzt seit 2014 darum "betteln" professionell und rechtkonform Mahnungen erstellen zu können? Also Mahngebühren zu fordern, Teilzahlungen zu berücksichtigen etc.!
Wieso passiert hier nichts??
In gespannter Erwartung Ihrer Antwort
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Glasbau und Glaserei Reich
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ARTUS Grafik Print Webdesign kommentierte
Ja, das wäre sehr hilfreich. Am besten mit der automatischen Versandoption per E-Mail, wie es bereits bei Serienrechnungen möglich ist!
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Sebastian kommentierte
Die Funktion der Mahnungserstellung ist erstmal gut gelöst. Nicht gut ist jedoch, dass hier bspw. kein neues Fälligkeitsdatum o. ä. gesetzt werden kann, dass dann auch in den Fälligkeiten (Dashboard, etc.) berücksichtigt wird.
Bei einer ersten, freundlichen Zahlungserinnerung, möchte ich bspw. den Kunden eine Nachfrist von X Tagen geben. In der Zeit sollte dann auch in der Auflistung der offenen Forderungen ersichtlich sein, dass hier eine Mahnung (im besten Fall sogar die 1., 2., 3.) erstellt wurde und dem Kunden nun bis zum x. Zeit gegeben wurde. Aus anderen Programmen kenne ich sogar den Haken "Inkasso", damit klar ist, dass die Forderung extern abgegeben wurde.
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Joachim Kohler kommentierte
Guten Tag liebe Leute von Lexoffice!
Lang ist ein relativer Ausdruck.
Ich schreibe unter anderem mit Lexoffice Rechnungen! Meist bezahlen meine Kunden zeitnah.
Doch ab und zu sind die Kunden mit dem Bezahlen sehr hartnäckig. Nach langem Warten, muß ich Mahnen. Jetzt wird es sehr interessant und unlogisch:
Vom Rechnungsbetrag wurden einen Teil der Rechnung bezahlt! Z.B: RG = 300,00 EUR, bezahlt 200,00 EUR, verbleiben 100,00 EUR.
Also mahne ich den Rest-Rechnungs-Betrag vom 100,00 EUR. Wenn ich jetzt dachte das ist einfach und logisch, werde ich eines anderen belehrt.
Auf der Mahnung steht der volle RG-Betrag ohne die vorher bezahlte 200,00 EUR zu subtrahieren?
Jetzt steht ich aber dumm da! Was mahne ich?
Die besten Grüßen Joachim Kohler -
anonym kommentierte
Ich finde es sehr umständlich, dass ich mir keine Erinnerung für die nächste fällige Mahnung setzen kann. Derzeit schreibe ich diese einfach vor und lege sie als Entwurf an.
Dennoch muss ich aber selbst dran denken, an dem Tag auch die Mahnung zu versenden.Ein Automatischer Mahnungsversand oder eine Erinnerung - 2. Mahnung fällig am finde ich sehr gut. Würde mich über eine zeitnahe Umsetzung freuen.
MfG
C. Mikut -
Christian Merges kommentierte
ich kann diesbezüglich bilendo empfehlen. Es wird auch Anfang des Jahres eine Schnittstelle zu Lexoffice geben.
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Juan Carlos Berjano Calvo kommentierte
Absolut, ein Mahnwesen sollte integriert sein, ansonsten macht es auf lange Sicht keinen Sinn!!
Und hier sollte Lexware auch mal interagieren und antworten! -
soti.gr kommentierte
Schönes Program aber ohne Automatischen Mahnungs-Versand ist nur Halbes Program !