Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.
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anonym kommentierte
Nach dieser Funktion habe ich bereits zahlreiche andere Programme auf meiner Suche bewertet und wegen deren Fehlen verworfen. Nur weil lexoffice mich in allen anderen Bereichen restlos überzeugt hat, habe ich mich jetzt dafür entschieden. Der automatische Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen nach §35 EStG wäre jetzt noch das Sahnehäubchen...
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anonym kommentierte
Sehr DRINGEND !!!
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Herr Peters kommentierte
Dringend !!!
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anonym kommentierte
Das sollte dringend eingebunden werden .. sowie die Nebenleistungen ( Fahrtkosten ) ….. Da ja wohl nicht nur Handwerker dieses benötigen …
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MetallbauU kommentierte
dringend und notwendig , da Pflicht im Gewerbe !!!
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anonym kommentierte
Warum wird das getrennt ausweisen der Lohnkosten nicht endlich umgesetzt??
Handwerker sind doch gesetzlich dazu verpflichtet!! -
anonym kommentierte
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten muss sein! Wir haben das Programm neu gekauft und haben erwartet, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Es sollte doch kein großes Problem sein, dies rechnen zu lassen, wenn Stunden und KFZ als Extra-Positionen erfasst werden.
Warum ist die Umsetzung nicht vorgesehen?? -
anonym kommentierte
Bin sonst sehr zufrieden mit der Anwendung. Daß das mit dem getrennt ausweisen der Lohnkosten, welches gesetzlich vorgeschrieben ist, nur manuell möglich ist, ist ein no go!
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anonym kommentierte
Ich bekomme immer wieder Probleme weil ich diese Auflage nicht Automat. erfülle, einzeln alles zu fuss nachrechnen und separat in den Fenstern einzugeben ist irgendwie Sch.......
bitte dringend umsetzen
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Bettina Ristau kommentierte
Für Handwerker ist dies ein MUSS!! Ich mache das per Hand.
In den ersten Versionen von Lexoffice wurde getrennt ausgewiesen
Warum sollte das nicht funktionieren???
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Michael Broschwitz kommentierte
jetzt hätte ich fast das Programm gekauft- aber ohne §35 macht es kein Sinn da mehr Aufwand
Sorry !!
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anonym kommentierte
Hallllooooo das ist für uns Handwerker wirklich wichtig
Ich mache das immer zu Fuß und das ist sehr lästig
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Andreas Stein kommentierte
Das Thema sollte doch bitte für die Umsetzung aktiviert werden
Für Handwerker ist die separate Ausweisung sehr wichtig -
anonym kommentierte
BIN DAFÜR - ist mir auch sehr wichtig!
Was noch wichtig wäre ist bei der Belegerstellung die einzelne Auflisten von Service und Produkt - das es für meine Kunden wichtig ist um eben auch den Handwerkerlohn steuerlich geltend zu machen. -
anonym kommentierte
Das Ausweisen von Lohnkosten kann doch nicht so schwer zu Implementieren sein, bin von faktura+auftrag zu Lexoffice gewechselt, jedoch diese Lohnkostenausweisung fehlt extrem, ich habe viele Kleinbeträge die ich laufend mit dem Taschenrechner nachrechnen muss zum Eintragen. Zudem wären Schlusstexte aus Vorlagen wirklich eine Erleichterung. So wirklich Professionell wirkt das ganze noch nicht. Ich überlege schon ob ich nicht lieber wieder auf mein altes faktura+auftrag zurück gehe. Da gibt es zudem eine funktionierende Warenverwaltung.
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Faistauer GmbH kommentierte
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausweis von Lohnkosten ist für Handwerker zwingend notwendig. Mit freien Feldern ist die Sache etwas umständlich. Weiterhin ist auch der Hinweis auf Aufbewahrungspflichten notwendig. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Schlusstexte aus Vorlagen ausgewählt und hinzugefügt werden könnten.
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anonym kommentierte
Hallo, ich würde das Thema gerne noch mal hochbringen, da es gerade für Handwerke doch sehr wichtig ist, dass diese Info automatisch generiert werden kann,
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anonym kommentierte
Für Handwerker zwingend erforderlich.
Kann aber ganz einfach über die freien Felder gelöst werden. Beispielsweise:
Lohnkostenanteil = 254,32 EUR inkl. USt.
Dann muss je Rechnung nur der Betrag angepasst werde.
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anonym kommentierte
FÜr Handwerker wäre das ausweisen der Lohnkosten gem. § 35 EkSt. sehr wichtig inkl. entsprechendem Fusstext.