Individuelle Konten anlegen
Mir fehlt die Funktion individuelle Konten sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben buchen zu können.
Eine Alternative wäre ein zusätzliches Buchungsfeld, wo man Kostenstellen oder ähnliches erfassen könnte.
Die Funktion ist meines Erachtens dringend notwendig, da eure Kunden auch erfahrene Buchhalter sind. Wozu gibt es sonst die Version BUCHHALTUNG UND BERICHTE, wo man den Abschluss selbst macht?
Bitte dringend updaten!!!
...dann habt ihr garantiert noch mehr Kunden!!!

Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Das Kto. 6437 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben ist nicht vorhanden. Ich benutze momentan 6300 sonstige Ausgaben. Wohin buchen andere die Verkehrsordnungsw., Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge etc.? Warum wird nicht der komplette SKR 04 angeboten?
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SusanneK kommentierte
Vorschlag zur Güte: Beratung für selbst angelegte Konten ausdrücklich ausschließen ;-)
Ich steige gerade von DATEV (mit Buchhalterin) auf lexoffice um und habe ähnliche Probleme, wie hier von vielen Kollleg_innen geschildert - die Transparenz bleibt auf der Strecke, die privaten Einlagen landen auf zwei Konten, egal wie ich es auch drehe und wende - manches kann ich einfach gar nicht verbuchen und muss Belege mit Excel-Liste an meinen Steuerberater für den Jahresabschluss liefern. Die Lösung wäre wirklich, die Funktion 'Anlage eigener Konten' freizugeben. Schade,dass ich nur drei Stimmen vergeben kann. Liebe Entwickler, denkt mal ernsthaft darüber nach. -
anonym kommentierte
Kosten für die Krankenversicherungen dürfen nicht unter Ausgaben-> "Versicherungen" gebucht werden, da diese sonst als Betriebsausgaben geführt werden. Das merkt man aber erst wenn man die GÜV etc. erstellt. Würde mir wünschen, wenn es hierfür einen eindeutigen Button zum Verbuchen gibt.
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anonym kommentierte
Aktuell müsste man diese beiden unter Privatentnahmen verbuchen, was dafür sorgt, dass es nicht als aufwendung erfasst und nicht in das GuV konto einfließt
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rassuli kommentierte
Es wäre toll, wenn man endlich eigene Buchungskonten anlegen könnte.
Es würde auch ausreichen, wenn man bei den Konten eine „Suchfunktion“ einbauen könnte, wo man nach den Buchungstext suchen kann.
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anonym kommentierte
Hallo,
uns fehlt das Konto 4160 Beiträge an Versorgungskasse (SKR03). Dieses wäre wichtig um Beiträge an die Urlaubskasse buchen zu können.
Wäre schön, wenn der Kontenrahmen um dieses erweitert werden würde.Viele Grüße
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Mike kommentierte
Es sind bei LexOffice nur die Umsatzsteuerkonten vorhanden, die sich auf das laufende Jahr und das Vorjahr beziehen. Das Konto für "Umsatzsteuerzahlungen früherer Jahre" (Nachzahlungen oder auch Erstattungen z.B. durch Betriebsprüfungen) fehlt komplett. Hier wäre es dringend notwendig das Konto für diejenigen zu ergänzen, die direkt mit Smartsteuer und/oder ohne DATEV arbeiten. Vielen Dank.
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anonym kommentierte
Da hier einige Standardkonten fehlen (wie bspw. 6075 usw.), wäre es schön wenn man selbstständig Buchungskonten anlegen könnte oder das Programm einfach um den entsprechenden Kontorahmen erweitert wird.
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anonym kommentierte
Der bereits angepasste/eingeschränkte Kontenrahmen umfasst teilweise redundante oder (wie in unserem Fall einer UG) nicht zulässige Konten.
Da hier keine ausgebildeten Buchhalter:innen arbeiten, geschieht es dadurch um so leichter, dass eine Kategorie gewählt wird, die schlicht für die Buchung in einer Kapitalgesellschaft nicht zulässig sind. Die Eingabe wird weder validiert (mit entsprechender Meldung an den Nutzer) noch gibt es die Möglichkeit, den bestehenden Kontenrahmen auf gewünschte bzw. erlaubte Konten einzuschränken.
Der Hinweis durch den Support, hier die zulässigen Konten direkt durch Eingabe der Kontennummer zuzuordnen ist unpraktikabel, da diese nicht einmal im Menü sichtbar sind — man müsste tatsächlich eine Liste der zulässigen Konten neben lexoffice anlegen und als "Spickzettel" ständig nebenher führen. Das Risiko, hier wieder einen Fehler zu machen ist weiterhin gegeben. Dieser Weg widerspricht meiner Meinung nach auch der Philisophie von lexoffice, ein intuitives Buchhaltungstool für nicht-Buchhalter:inner anzubieten.
Wir wünschen uns die Möglichkeit,
a) die einfache Option, die per Gesetz für Kapitalgesellschaften (und gg.falls andere Unternehmensformen) nicht zulässigen Konten auszublenden oder mindestens eine Validierung, die gg.falls den User darauf hinweist, dass gewähltes Konto/Kategorie nicht zulässig istoder
b) die Möglichkeit, den Kontenrahmen individuell anzupassen, so dass nicht zulässige Konten wenigstens manuell ausgeblendet werden können -
anonym kommentierte
Habe auch den support angeschrieben, wegen SKR03 Konto 4140, meine Steuerberaterin mein auch es ist unbedingt notwendig dies selber anwählen zu können aus alles Bereichen heraus.
Auch mir wurde gesagt, nur Manuel unter Lohn /Gehalt Plusbuchung zuverbuchen.
Viele Dinge werden aber nicht unter 'personal' direkt verbucht. Das muss diringenst geändert werden!!! Ich habe immer Differenzen wenn meine Steuerberaterin bei sich alles umbucht und richtig hat, und hier einpflegt. Man verliert dadurch den Überblick! -
anonym kommentierte
Finde ich auch enorm wichtig. Stimme vol und ganz zu!
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Erika kommentierte
Im SKR ist die Gehaltsart „Ehegattengehalt“ vorgesehen. Es wäre praktisch wenn diese für die Buchhaltung dann auch für die Gehaltsbuchung bereitgestellt wird. Schließlich werden Ehegatten über die Sozialversicherung als solche kenntlich gemacht.
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anonym kommentierte
Da mehr als 10% der neu zugelassenen Kfz in Deutschland mit Strom fahren, sollte der Vereinfachung halber die Bezeichnung des Kontos 4530 / 6530 entsprechend angepasst werden.
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anonym kommentierte
LexOffice bietet aktuell leider nur die Möglichkeit für einen Gesellschafter Einlagen und Entnahmen zu buchen (bei SKR04 Konto 2500 und 2580). Für alle GbRs ist das ein Nachteil, denn so muss der Steuerberater am Ende des Jahres alle Buchungen entsprechend umbuchen. Das ist zeitaufwendig und fehleranfällig.
Ich würde mir wünschen, dass man optional in den Einstellungen weitere Gesellschafter-Konten hinzufügen und diese mit den Namen der Gesellschafter versehen kann. So wären entsprechende Buchungen ein Kinderspiel.
Weiterhin wäre es wünschenswert, wenn man die EB-Werte dieser Konten buchen könnte, damit man entsprechend die Werte aus dem Vorjahr (ggf. andere Software) übernehmen könnte. -
anonym kommentierte
Hier geht so einiges nicht, was man als erfahrener Buchhalter macht. Zum Beispiel Erträge aus dem Verkauf von Anlagegütern buchen. Abgewimmelt wird man vom Support dass es nicht geht mit "das ist sehr ärgerlich, aber die Abschlüsse werden in der Regel außerhalb von Lexoffice erstellt und darum geht es nicht" (so in etwa). Bin echt kurz davor das Produkt zu wechseln; wofür habe ich denn auch die teuerste Version von Lexoffice um damit meinen Abschluss selbst zu machen!
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Emberger kommentierte
Wir haben in unserer Schreinerei mehrere Bereiche und möchten gerne eine Übersicht haben, welcher Bereich wie wirtschaftlich arbeitet. Hierzu müssten wir diverse Konten klonen, was leider bisher in Lexoffice nicht möglich ist... vielleicht ändert sich ja was
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anonym kommentierte
Hallo,
ein Großteil der Unternehmen zahlt den Mitarbeiter:innen sogenannte freiwillige Sozialleistungen. Die bekannteste Form ist der 44€ Tankgutschein.
Laut Steuerberater müssen diese Zahlungen unter dem Konto 6822 (SKR 04) verbucht werden. Da es dieses Konto und auch kein vergleichbarer Konto in lexoffice gibt, müssen diese freiwilligen Sozialleistungen in lexoffice unter "Sonstige Ausgaben" erfasst werden.
Dies ist aber vollkommen falsch uns muss spätestens mit dem JA durch den Steuerberater korrigiert werden, wodurch unnötige Kosten entstehen.
Da es sich hier gewiss nicht um einen Einzelfall handelt sondern eine Zielzahl von Unternehmen unter diesem leicht zu lösenden Problem leiden, bitte ich um eine zeitnah Ergänzung.
Danke und herzliche Grüße
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Andreas Moos kommentierte
Leider interessiert dieser Wunsch bei Lexoffice wohl niemanden.
Und das wird der Grund sein, warum ich zu einem anderen Anbieter wechseln MUSS -
anonym kommentierte
Erweiterung der Buchungsmöglichkeiten in Lexoffice um zB IAB oder andere nicht vordefinierte Belege zu erstellen.
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anonym kommentierte
stimmt!!!!