Erika
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4,990 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamErika unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Im SKR ist die Gehaltsart „Ehegattengehalt“ vorgesehen. Es wäre praktisch wenn diese für die Buchhaltung dann auch für die Gehaltsbuchung bereitgestellt wird. Schließlich werden Ehegatten über die Sozialversicherung als solche kenntlich gemacht.