Differenzbesteuerung UStG §25A
Verkaüfe, deren Einkauf einem Privatankauf (Gebrauchtwaren) zugrunde liegen, unterliegen der Differenzbesteuerung UStG § 25A.
Es wäre sehr gut, diesen Zusatz bei den Steuersätzen einzupflegen.
Der Steuersatz kann in der Rechnung auf 0 gesetzt werden. Gegenüber der Steuer muss dann anschließend in der Buchführung die Gesamtsumme abzüglich der Ankaufsumme aufgesplittet werden.
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anonym kommentierte
Auch wir bitten dringend um Umsetzung. Ansonsten können wir Lexoffice in Zukunft leider nicht mehr nutzen...
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anonym kommentierte
Wir brauchen das auch ganz dringend... Danke
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anonym kommentierte
Auch ich muss differenzbesteuerte Rechnungen erstellen, wann kann mit einer Implementierung gerechnet werden? Beste Grüße!
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anonym kommentierte
Bitte diese Idee schnell umsetzten, ich brauche das auch. Danke
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anonym kommentierte
$ 25 a - Bitte, bitte kurzfristig implementieren!
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anonym kommentierte
Ich brauche ein Tool für differenzbesteuerte Rechnungen über Gebrauchtwaren Verkäufe. Das wäre sehr hilfreich
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anonym kommentierte
Aktuell nicht vorgesehehn aus dme Jahr 2014. Liebes Lexoffice Team, nach gut 10 Jahren wäre es doch endölich mal angebracht diese Thema umzusetzen. Das Nachhaltigkeitsthema wird immer größer und auch Ihr könntent mehr Kunden generiren, wenn ihr endlich an den Nutzer des Gebrauchtwarenhandels gehen würdet. Ich würde sofort umsteigen und wäre auch bereit statt aktuell 245 Euro knapp 300 Euro zu bezahlen, da euer Programm für den Laien mega übersichtlich und einfach ist. Die Option lässt sich mit sicherheit durch einen Bearbeitungslink der Position einführen, wo durch IEngabe des Einkaufspreisese automatisch die 2 zusätzlichen Buchungen eingepflegt werden und am Ende der Rechnung eben 0 Prozent Umsatzsteuer generiert werden.
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amXXXok kommentierte
Die Differenzbesteuerung betrifft nicht nur den Handel mit Gebrauchtwagen und Antiquitäten. Nahezu jeder Handel mit Gebrauchtwaren unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß UStG §25A. Darunter fallen Gegenstände wie Videopspiele und Spielekonsolen, Comics und Bücher, alte Videos und DVD's sowie CD's und Schallplatten, Briefmarken und Münzen, altes Spielzeug und Figuren, Sammelkarten, Bekleidung und vieles, vieles mehr. Das einkaufen dieser Waren erfolgt naturgemäß, nahezu ausschließlich, über Privatpersonen, welche keine Umsatzsteuer ausweisen können. Das Fehlen dieser Funktion führt dazu, dass ein großer Kundenkreis von Lexoffice ausgeschlossen wird und ein einkaufen von Waren über Plattformen wie ebay, Kleinanzeigen oder auch einfach auf dem Flohmarkt, nicht möglich ist.
Die Implementierung dieser Funktion wäre ein großer Schritt hin zur Kundenzufriedenheit und würden vielen Nutzern bei der Einhaltung steuerlicher Vorschriften behilflich sein. Es ist daher von hoher Dringlichkeit, dass Lexoffice diese Funktion zeitnah implementiert, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden die rechtlichen Anforderungen erfüllen können und nicht unnötig benachteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Rick Hoffmann
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anonym kommentierte
Wir handeln mit gebrauchten Instrumenten, auch für mich super wichtig, um hier weite rmachen zu können. Hätte ich das vorher gewusst...
Differenzbesteuerung muss unbedingt dazukommen. -
anonym kommentierte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich sollte wohl nicht der einzige sein, der Rechnungen mit Differnzbestteuerung einpflegen muss!
Das Lexoffice das nicht verarbeiten kann ist ein absolutes Unding und vereinfacht in keinster Weiße meine Porzesse. -
anonym kommentierte
Differenzbesteuerte Vorgänge kommen auch bei mir häufig vor. Ich nutze Lexoffice erst seit kurzem. Aber das dies nicht geht, auch nicht in der XL Version ist mir unbegreiflich. Ich trage mich mit dem Gedanken, deshalb ein anderes Programm zu suchen. Wenn jemand Emfpehlungen hat, möge er es bitte als Kommentar zu diesem Tweet beschreiben.
Vielen Dank, -
anonym kommentierte
Wir verkaufen ausschließlich Gebrauchtware und benötigen dieses Feature.
Das Feature ist nun schon seit 10 Jahren gewünscht und wurde immer noch nicht umgesetzt. Gibt es Pläne dies doch noch irgendwan um zu setzen?
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anonym kommentierte
Diese Funktion wäre für uns als Händler von Gebrauchtwaren wirklich der Hammer. Dafür würden wir sogar gerne einen höheren monatlichen Beitrag zahlen!
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Markus Klimt kommentierte
Wirklich wichtige Funktion die für viele mögliche Lexoffice Nutzer einen Dealbreaker darstellt
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anonym kommentierte
Gibt hierzu schon einen großen Thread mit 475 Stimmen. Verstehe nicht wie hier nichts passiert kann. Absolutes Must-Have und irreführend, dass sowas noch nicht angeboten wird. Macht Lex-Office für mich unbrauchbar.
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anonym kommentierte
Ohne Differenzbesteuerung, kann ich Lexoffice in der Zukunft nicht mehr verwenden. Es handelt sich um einen absoluten Standardprozess. Wann kann damit gerechnet werden?!
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anonym kommentierte
Tool für die Differenzbesteuerung wäre sehr hilfreich und sollte im Prinzip nicht so schwer umzusetzen sein. Ansonsten bin ich sehr zufrieden.
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B A kommentierte
Sehr geehrtes lexoffice-Team,
ich möchte hiermit anregen, die Option zur Regelbesteuerung nach Paragraph 25A in die lexoffice-Ideensammlung aufzunehmen.
Als Selbstständiger handele ich mit gebrauchten Gütern, z.B. Gebrauchtwagen und würde gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Es gibt jedoch derzeit keine Unterstützung für diese spezifische Steueroption in lexoffice.
Ich bin mir sicher, dass ich nicht der einzige Kunde bin, der daran interessiert ist, diese Funktion zu nutzen. Mit über 3 Millionen Selbstständigen in Deutschland gibt es sicherlich eine erhebliche Nachfrage für diese Funktionalität.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesen Vorschlag in Betracht ziehen könnten und hoffe darauf, dass Sie diese Option bald in lexoffice implementieren werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd
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anonym kommentierte
Differenzbesteuerung - Rechnung in englisch
Als Unternehmer der, der Differenzbesteuerung UStG §25A unterliegt muss ich auf meinen Rechnung einen Satz hinterlegen, dass ich diffenzbesteuert werde und keine Mwst ausweisen kann. Da ich viele Exportkunden habe, wäre es sehr wichtig für mich, dass dieser Satz auch von Lexoffice hinterlegt wird, denn mein manuell hinterlegter Satz wird nicht übersetzt sondern stattdessen der Satz zum §19b Kleinunternehmertum. Dieses ist aber definitiv verkehrt, so dass ich keinerlei englische Rechnung versenden kann. Dieses Problem werden sicher auch andere Unternehmer haben, die nach §25A besteuert werden. -
Frank kommentierte
Auch ich warte auf die Funktion Differenzbesteuerung.Im Jahr 2023 kann ich noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen . 2024 dann nicht mehr. Ich müsste dann leider auf Lexoffice verzichten. Und ich verstehe auch nicht, warum sich da nichts tut, denn die Händlerschaft ist ja nicht gerade klein.
Bitte, Lexoffice-Team, arbeitet daran, ansonsten werdet ihr leider wieder einen, ansonsten zufriedenen Kunden verlieren.