Stornobeleg mit eigener Nummer
Unser Steuerberater fordert eine komplett neu vergebene Nummer für eine Stornorechnung, nur einen Stornostempel draufdrucken reicht offenbar leider nicht aus.
Da die Stornorechnung auch eine eigene Rechnung ist, sind für sie auch die Vorschriften des § 14 UStG anzuwenden. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung ist im umsatzsteuerlichen Sinne von Bedeutung.
Dau gehört auch eine fortlaufende Nummerierung.
Bitte ermöglichen Sie, dass der Stornobeleg eine eigene Nummer bekommt!
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Melanie kommentierte
Liebes Lexoffice-Team,
leider hat sich in dieser Angelegenheit immer noch nichts getan, wie ist der Stand der Dinge? Wenn die Stornobelege mit Negativbetrag unter einer fortlaufenden Rechnungsnummer verbucht werden, ist dies für das Finanzamt einfach übersichtlicher und führt weniger zu Problemen. Daher noch einmal die Bitte, das umzusetzen! -
anonym kommentierte
Kann mich nur anschließen, die aktuelle Umsetzung ist nach wie vor steuerrechtlich nicht korrekt und kann zu Ärger führen. Dabei wäre es ganz einfach. Die Daten sind ja alle da, es müsste automatisch beim Storno eine neue Stornorechnung mit negativem Betrag und neuer Belegnummer erzeugt werden.
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anonym kommentierte
Und es ist nicht möglich, eine Stornorechnung mit negativem Betrag zu erstellen. Wieso nicht? In. Der Regel haben wir in Lexware zuvor eine weitere Rechnung erstellt, diese der zu stonierenden Rechnung als Negativbetrag gleichgestellt und beigefügt. Diese Vorgehen ermöglich LexOffice nicht.
Bitte schnellst möglich den Rechnungsbetrag als Negativwert zulassen! Danke!
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Melanie kommentierte
Wenn eine Rechnung storniert wird, sollte dafür ein Beleg mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer erstellt werden, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
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bernd.anderer kommentierte
Aktuell kann Lexoffice keine korrekte Rechnungsstrorinierung (-> eigene, neue Rechnungsnummer auf der Stornorechnung). Damit ist die gebotene Funktion absolut nutzlos.
Idee: Rechnungsstorno erzeugt eine korrekte Stornorechnung, mit eigener Rechnungsnummer. Schade, das man das als Idee hier vorschlagen muss, da die aktuelle Funktion schlicht und einfach falsch ist. -
anonym kommentierte
Nachdem mein direkte Anfrage beim Support nur dazu geführt hat, dass man mir gesagt hat, ich sollte es in die Ideensammlung schreiben, versuche ich es damit nun auch hier:
Ich habe mir noch mal alles über Stornorechnungen in der Hilfe von Lexoffice angeschaut. Nach Rückmeldung unseres Stuerberaters erstellt Lexoffice die Stornorechnungen falsch. Es gibt wirklich nur die Möglichkeit eine Gutschrift zu erstellen, was einen neuen Rechnungskreis erstellt. Bei Stornorechnungen kommt nur der Stempel auf die Originalrechnung.
Das Problem ist, dass eine Gutschrift nur dann erstellt wird, wenn man eine Rechnung vermindern will. Wenn eine Rechnung komplett falsch ist, weil z.B. die Adresse nicht stimmt, dann kann man keine Gutschrift schreiben, sondern eine Stornorechnung. Ich gehe davon aus, dass das ein bekanntest Problem ist - wie ist die Lösung? Danke und viele Grüße!
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anonym kommentierte
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Idee von "bg" sollte zwingend umgesetzt werden, da dies Seitens Finanzamt bei Prüfungen zu Problemen führen kann...
Daher trotz weniger Stimmen, BITTE DRINGEND UMSETZTEN.
Leider gibt es für uns Anwender keine andere Möglichkeit, daher bitte Möglich machen.