Wählbares Feld für unterschiedliche Umsatzsteuerparagraphen bei Rechnungen
Ich bin als Heilpraktikerin nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bei Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, dies gilt jedoch ausschließlich für Heilbehandlungen. Wenn ich einen Beratung oder ein Coaching habe, dann greift bei mir die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, bei einem Unterricht § 4 Nr. 21 UStG.
Lösung: Ein frei wählbares Feld für die Befreiung wie es bereits bei den Zahlungsbedingungen und Bemerkungen bereits umgesetzt ist
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anonym kommentierte
Man kann bisher nur einen Textbaustein in seinen Stamm/Firmendaten füllen zum Grund der USt-Befreiung.
Ich bin allerdings mit 3 verschiedenen beruflichen Standbeinen auch nach 3 verschiedenen Paragraphen im USt-Gesetz USt.-frei. Daher brauche ich ein einfaches Drop-down-Menü bei der Rechnungserstellung, um jeweils den korrekten § nennen zu können.Ständig erst im Benutzerkonto die Angabe ändern, abspeichern und dann eine Rechung stellen, danach für eine Rechnung fürs andere berufliche Standbein wieder im Benutzerkonto alles zurück, neue Rechnung schreiben... nervig und zeitraubend
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anonym kommentierte
Es wäre großartig, wenn Rechnungen eines Betriebes verschiedene Angaben/ Zusätze zur Umsatzsteuer enthalten könnten. Ich geniere Umsätze aus Heilbehandlungen, steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStG und Umsätze aus Coaching, steuerfrei nach § 19 UStG Kleinunternehmerregelung. Diese werden natürlich nicht innerhalb einer Rechnung vermischt. Leider ist es bisher nicht möglich, Umsätze mit dem Umsatzsteuersatz 0 % für ein und denselben Betrieb unterschiedlich in der Rechnung darzustellen und im Anschluss automatisch auf die entsprechenden Konten verbuchen zu lassen. Hier wünsche ich mir eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit.
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Fabian Niesen kommentierte
Dies ist auch für Fernlehrer erforderlich!
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Fabian Niesen kommentierte
Ich arbeite als Fernlehrer und habe das selbe Problem: Befreiung von der Umsatzsteuer gem. § 4 Nr. 21 b Umsatzsteuergesetz (UStG).
Vielleicht sollte man mal eine Liste machen, für welche Berufsgruffen LexOffice nicht ohne Nacharbeit eines Steuerberaters nutzbar ist. Ich denke viele wissen das vielleicht auch garnicht.