Teilzahlung, Mahnung über Restbetrag / Mahnung über Teilbeträge
Einer unserer Kunden hat eine Teilzahlung geleistet so dass von den 6.500 EUR noch 500 EUR offen sind. Wir haben unsere Leistungen nach einem Monat vervollständigt aber es ist auch nach einer Woche danach keine Zahlung eingegangen. Darauf bekam er eine Erinnerung die ja über einen Monat jünger ist als die Ursprungsrechnung. Wenn ich nun eine Mahnung versende, wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht dass die Rechnung x vom (Datum der Ursprungsrechnung) noch offen stehe. Aber darin ist nicht zu lesen wieviel offen ist sondern es steht nur dass diese Rechnung noch offen ist. Es sollte in der Rechnung eigentlich die 6.500 EUR stehen, weiter unten - 6.000 EUR vom (Zahlungseingang Teilzahlung) und weiter unten die Restsumme 500 EUR. Aktuell mahne ich den kompletten Rechnungsbetrag an. Auch in der Zahlungserinnerung steht nichts von der geleisteten Teilzahlung. Hier wäre eine Änderung wünschenswert ansonsten muss man einen Standardtext verfassen dass der Kunde sich nicht irritiert fühlen soll da in der Zahlungserinnerung und in der Mahnung noch der komplette Betrag offen steht. Zudem muss man auch die Beträge in diesem peinlichen Standardtext Manuel korrigieren.
Schön wäre auch wenn in dem Mahnschreiben darauf aufmerksam gemacht wird dass bereits ein Erinnerungsschreiben am (Datum Erstellung Erinnerungsschreiben) raus gegangen war.
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ZENPRESS kommentierte
Ich nutze Lexoffice bereits seit vier Jahren und hatte das Glück noch keine Mahnungen über Restzahlungen schreiben zu müssen. Jetzt ist der Tag da und umso ärgerlicher ist die Tatsache, das eine Standardfeature nicht funktioniert. Bitte dringend nachholen. Danke!
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Serhan Sidan kommentierte
Das ist keine Funktion, sondern die Behebung eines Bugs! Also bitte...
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anonym kommentierte
Diese Funktion ist ein Muss! Bitte unbedingt einführen.
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ARTUS Grafik Print Webdesign kommentierte
Unbedingt einführen! Die Mahnung müssen die Teilzahlungen berücksichtigen. Das macht keinen Sinn, die Teilzahlungen händisch in die Mahnung einzugeben. Da sind Fehler vorprogrammiert, es ist umständlich und kostet Zeit.
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martin.lehmann kommentierte
Teilzahlungen werden generell betriebswirtschaftlich erkannt. Bsp. Hat man offene Posten zu denen eine Teilzahlung geleistet wurde wird im Dashbord jedoch immer der volle Rechnungsbetrag gerechnet und nicht der noch ausstehende Betrag.
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Tino Klein kommentierte
Ich halte die Umsetzung dieser Idee für äußerst wichtig. Ich habe viele Kunden die Teilzahlungen leisten. Jedoch lassen sich die Restbeträge kaum Mahnen.
Damit ist das Mahnwesen von Lexoffice leider nur sehr sehr bedingt nutzbar.
Bitte umsetzen! -
harald.twupack kommentierte
Guten Tag,
ich unterstütze den oben genannten Hinweis.
Neben den ursächlichen Rechnungsbetrag, sehe ich die von mir erhobene Mahngebühr nicht.
Es bleibt beim eigentlichen Rechnungsbetrag, der auch in offene Posten ohne Mahngebühren dargestellt wird. H. Twupack