Rundungsfehler in Belegen korrigieren
Bei bei mir kommt es häufiger zu Rundungsfehlern, wenn mehrere Teilbeträgen mit Steuern eingegeben werden. Gibt man nur einen einzigen Gesamtbetrag ein, stimmt der Gesamtbetrag dann wieder. Anscheinend addieren sich mehrere Teilbetragsrundungsfehler zu einem größeren Gesamtrundungsfehler, der dann die Gesamtsumme um einen Cent vergrößert.
Bei den Ausgabenkategorien gibt es zwar einen Posten Rundungsfehler, hier lassen sich aber nur positive Beträge eingeben. Bei negativen Rundungsfehler wird angezeigt, man solle eine Rechnungskorrektur erstellen.
Wenn negative Werte nicht zulässig sind, kann man vielleicht eine zusätzliche Kategorie "Negativer Rundungsfehler" hinzufügen und das anschließend intern zuordnen? Jeden Monat aufwendig mehrere Rechnungskorrekturen für 1 Cent zu erstellen finde ich dafür etwas überzogen.
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Heidjer kommentierte
Wir haben auch jedesmal bei den Bankgebühren Differenzen. So schlecht, wie hier gerundet wird.
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Christian Stumm kommentierte
Möglicherweise lässt es sich zumindest in einigen Fällen lösen, in dem in der Netto-Rechnung Beträge mit drei Nachkommastellen angegeben werden - bei uns zumindest lies sich das vorhin simulieren.
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Christian Stumm kommentierte
Noch gerade habe ich mit dem Support telefoniert und meine Meinung geäußert zum Thema Rundungsfehler... leider sieht das der Support anders! Hier ist man der Meinung, dass Rundungsfehler "normal sind" - ICH persönlich arbeite seit mehr als 15 Jahren mit einer eigenen EXCEL-Rechnungstabelle mit drei Nachkommastellen und eigens erstellen Datenbank, die mir jederzeit - ob BRUTTO oder NETTO, immer den richtigen Betrag ausgibt am Ende der Rechnung und das natürlich mit ZWEI angezeigten Nachkommastellen!
Wie Herr Daniel Erhard noch am 08.06.2020 geschrieben hat, besteht das Problem möglicherweise darin, dass Lexoffice nicht wie folgt rechnet, was durchaus die Lösung sein könnte:
1. Alle Teilbeträge werden addiert und bilden den Nettogesamtbetrag
2. Aus diesem wird die Steuer ermittelt und hinzuaddiert
3. Raus kommt der BruttobetragICH persönlich MUSS mehrfach am Tag in einer Rechnung von Brutto auf Netto wechseln und ICH brauche dann auch den gleichen Endbetrag und keinen Rechnungsbetrag, der sich dann unterscheidet beim Wechsel von Brutto auf Netto, nur weil irgendwo kaufmännisch falsch gerundet wird von Lexoffice. Es geht auch nicht immer nur um EINEN Cent, sondern je nach dem wie viele Artikel... können das auch etliche Cent sein!!
Ich bin gespannt, was andere dazu sagen und ob Lexoffice eine Lösung anbieten wird.
SCHADE, DASS MAN HIER KEINE SCREENSHOTS POSTEN KANN UM DAS EIN ODER ANDERE ZU VERDEUTLICHEN ;-)
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CTr_285 kommentierte
Ich habe den Support kontaktiert.
Vorschlag war, Bruttorechnungen zu schreiben. Das ist für mich auf Dauer leider jedoch nicht zufriedenstellend. Es muss doch möglich sein, dass man den Bruttobetrag festlegt und dieser sich dann nicht um einen Cent verändert, wenn man dann seine Rechnung schreibt!?
Leider habe ich bis jetzt zu diesem Beitrag auch keine weitere Rückmeldung erhalten, ob es geplant ist dies anzupassen. -
CTr_285 kommentierte
Schreibt man Nettorechnungen so kommt es teilweise zu Rundungsdifferenzen im Bruttobetrag, obwohl in den Services der richtige Wert hinterlegt wurde.
Beispiel: Bruttobetrag ist mit 45 € in den Services korrekt angelegt. Bei Erstellung der Rechnung wird dann aber automatisch 45,01 € ausgewiesen.
Das ist für mich äußerst ungünstig, denn ich rechne in glatten Preisen ab. Es sollte möglich sein, Einfluss auf die Bruttowerte zu haben, auch für den Fall, dass man Nettorechnungen erstellt.Aktuell umgehe ich dieses Problem durch das Erstellen von Bruttorechnungen, was jedoch auf lange Sicht für mich keine zufriedenstellende Lösung ist. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man den Service mit den richtigen Werten anlegt und bei Rechnungserstellung wird plötzlich 1 Cent mehr ausgewiesen?
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Heidjer kommentierte
Moin,
scheint ja keine Idee zu sein, sondern ein "Fehler". Hast du auch mal den Support angeschrieben, dass der das Thema nach oben schiebt?
VG
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Sebastian Rohrer kommentierte
Hallo,
oftmals weicht der von Lexoffice ermittelte Umsatzsteuerbetrag bei der Erfassung von Eingangsbelegen um 1 - 2 Cent von dem tatsächlichen Beleg ab. Eine manuelle Eingabe des Steuerbetrages würde hier Abhilfe schaffen und wäre auch mehr als sinnvoll.
Bitte zeitnah ändern, damit Belege richtig erfasst werden können und im Nachgang keine aufwendige Anpassung der EÜR notwendig ist.
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Daniel Ehrhardt kommentierte
Wenn man einen Beleg mit mehreren Teilbeträgen erfasst kommt es häufig zu Rundungsfehler bei der Steuer.
Wenn man einen Beleg mit Netto Beträgen bei euch erfasst wird die Steuer wie folgt berechnet:
1. Pro Teilbetrag wird die Steuer berechnet.
2. Alle Nettobeträge und Steuern der einzelnen Positionen werden zum addiert.
3. Raus kommt der Bruttobetrag.Wie sie eigentlich sein sollte:
1. Alle Teilbeträge werden addiert und bilden den Nettogesamtbetrag.
2. Aus diesem wird die Steuer ermittelt und hinzuaddiert.
3. Raus kommt der Bruttobetrag.Ich wäre wirklich dankbar wenn dies geändert wird, da es sonst unmöglich ist manche Belege korrekt zu erfassen.