Steuererstattung korrekt buchen
Aufgrund einer Betriebsprüfung habe ich eine Erstattung der Gewerbesteuer aus einem der Vorjahre erhalten. Diese würde ich gerne auf das Konto "7642: Steuerrückerstattungen Vorjahre für Steuern vom Einkommen und Ertrag" buchen, aber für Steuererstattungen gibt es leider kein Einnahmenkonto auf das ich buchen könnte.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Michael kommentierte
Derzeit ist es nicht möglich Gewerbesteuererstattungen direkt zu verbuchen. Bitte das entsprechende Konto (welches es ja für Zahlungsausgänge gibt) auf für Zahlungseingänge freischalten.
Insgesamt finde ich die Kontierungszuordnung nicht wirklich gelungen. Ich verstehe ja, dass es unterschiedliche "Anwendergruppen" gibt. Die die es möglichst einfach haben wollen und die die ggf. auch mal direkt Konten aus den HINTERLEGTEM Kontenrahmen vorkontieren möchten. Was soll da die komische Bevormundung oder künstliche Begrenzung? Wieso gebe ich überhaupt einen Kontenrahmen an, wenn ich dann nicht auf die Konten (ggf. nach Rücksprache mit dem Steuerberater) buchen kann? Ein Vorschlag wäre z.B. ein Experten-Modus den man im Profil aktivieren kann, mit dem man halt dann auf alle Konten buchen kann und nicht nur auf die von Euch hinterlegten Kategorien.
Euere Performance war zum Start super. Aber trotz der sicher vielen Anwender, die ihr inzwischen habt, gibt es aus meiner Sicht bei den alltäglichen Dingen kaum Bewegung.
Als freundlich/gut gemeinter Rat Eure/n PO/s : Redet mal wieder mit Kunden. Bei der täglichen Arbeit sind es die vielen Kleinigkeiten, die mitunter nerven.
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anonym kommentierte
Verstehe ich nicht - ein "Aktuell nicht vorgesehen" geht doch an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei. Auch wir erhalten manchmal Steuerrückerstattungen: GSt., USt., KSt.
Wie soll man das denn sonst verbuchen, bitte? -
anonym kommentierte
Es müsste möglich sein, Steuererstattungen aller Art zu verbuchen. Kommt foch sehr häufig vor und ist meiner Meinung nach ein MUSS
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anonym kommentierte
Steuererstattungen sollten man auch auf das entsprechende Steuerkonto buchen können z.B. Gewerbesteuererstattungen usw.
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anonym kommentierte
Soll unbedingt sein Gewerbesteuer vorjahr erstattung
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anonym kommentierte
Ich kann nicht verstehen wie solche grundlegenden Probleme nicht gelöst werden. Gewerbesteuererstattungen korrekt zu verbuchen sollte doch selbst in der "wir wollen es euch einfach machen" logik von lexoffice möglich sein? Es kann doch nicht IMMMMMMMER die Lösung sein alles auf "zu klären" zu buchen, damit am Ende der Steuerberater nochmal alles gerade biegen muss.
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anonym kommentierte
Wie sieht denn die Interim-Lösung für eine Gewerbesteuererstattung aus? Mein Steuerberater kann das in seinem System gerade biegen, wie verbuche ich aber das sauber in Lexoffice?
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anonym kommentierte
Bitte umsetzten!
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anonym kommentierte
Akutes Problem, da viele jetzt Steuererstattungen wegen Corona-Anträgen erhalten!!! Bitte umgehend eine Lösung implementieren!!!
Danke -
anonym kommentierte
Stand 30. März auch noch nicht.
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Rumbazacka kommentierte
Diese Funktion ist Stand heute (Februar 2019) immer noch nicht umgesetzt???
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anonym kommentierte
Kann auch meine Gewerbesteuererstattung nicht buchen, dieser normale Erstattungsvorgang einer Steuer sollte doch zu buchen sein!
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anonym kommentierte
Ich versteh auch nicht, warum man die Erstattung der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder KFZ-Steuer nicht mit dem gleichen Konto verbuchen kann, wie die Kosten.
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anonym kommentierte
Das gleiche gilt für die Einkommensteuer-Rückerstattung bei Freiberuflern und Therapeuten. An sich müsste man das verbuchen können.
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Alexander Piu kommentierte
Gewerbesteuer Erstattung kann ich nicht Buchen
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Jian Ren kommentierte
Auch ich weiß nicht, wie ich die Körperschaftssteuer-Erstattung buchen kann.
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anonym kommentierte
Wenn man die Rückerstattung als Ausgabenminderung bucht, kann man sie mit Gewerbesteuer-Konto verbuchen.
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anonym kommentierte
Auch ich würde gerne eine KFZ-Steuererstattung buchen. Meine Steuerberaterin sagt, es müsste als Ausgabe mit Minuszeichen gebucht werden. Das funktioniert bei lexoffice nicht.
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anonym kommentierte
Auch ich kann die Gewerbesteuer-Rückerstattung nicht buchen!!!
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anonym kommentierte
Das selbe Problem habe ich auch gerade entdeckt... eine Erstattung der Körperschaftssteuer ? Kann ich leider nicht verbuchen ?