Wechsel der Besteuerungsart (Ist/Soll und umgekehrt)
Es sollte auch nach versenden einer Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein die Besteuerungsart zu wechseln .
Beispielsweise von der Ist versteuerung in die Soll versteuerung .. das Finanzamt kann dies jederzeit ändern und entsprechend sollte ein Wechsel möglich sein.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Lukasz Pilarski kommentierte
Hallo, ist auch sehr wichtig für mich, bitte um eine Änderung!!!
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anonym kommentierte
Wird auch von mir dringend benötigt!
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anonym kommentierte
Auch ich benötige dringend die Möglichkeit der Umstellung von Ist nach Soll Versteuerung
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anonym kommentierte
Brauche Lösung für Umstellung von Ist nach Soll Versteuerung.
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anonym kommentierte
Brauche Lösung hierzu. Muss ansonsten das Produkt wechseln.
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Erik Weidel kommentierte
Ich bin ab dem 01.01.2018 auch auf die Soll Versteuerung umgestellt worden. Den Tipp ein zweites Kundenkonto anzulegen, damit Lexoffice doppelt kassieren kann, ist nachvollziehbar, aber nicht seriös.
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Andreas kommentierte
Bin mal gespannt, ob auch negative Beiträge veröffentlicht werden!
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Andreas kommentierte
Da kann ich mich Kicker nur anschließen. Da werden Funktionen implementiert, die einem wachsenden Unternehmen nicht helfen. Das ist der falsche Weg!
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Suzanne kommentierte
Ein frohes neues Jahr!
Auch ich bin vor den Kopf gestoßen! Wollte heute die Besteuerungsart für 2018, von Soll- auf
Ist -Besteuerung umstellen. Und stelle nun fest, dass das hier nicht geht.
Dann brauche ich wohl ein neues Programm :-(Schönen Dank auch!
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Kicker kommentierte
Absolut unerläßlich hier eine Problemlösung zu schaffen! Alle Nutzer die hier noch nicht abgestimmt haben werden sich richtig in den a... beissen wenn sie vor diesem Problem stehen werden. und jedes Unternehmen, das wächst wird da hin kommen. IST Versteuerung ist nur eine Ausnahmeregelung des Finanzamts!
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Walter Harig kommentierte
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Wechsel von Ist- auf Sollversteuerung nicht möglich ist. Das ist ein Thema, das jeden Unternehmer einmal beschäftigen kann oder muss. Daher sollten die Programmentwickler hier ganz schnell tätig werden. Bisher konnte ich Lexoffice nur weiterempfehlen, dass lasse ich aber in Zukunft lieber bleiben.
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ASN Aufzug Service Nord GmbH kommentierte
Absolut enttäuschend dass eine Umstellung von IST-Versteuerung auf SOLL-Versteuerung nicht möglich ist !!! Wir sind geradezu entsetzt, denn was jetzt an zusätzlicher Arbeit auf uns zukommt, ist nicht auszudenken.
Der Vorschlag ein zweites Kundenkonto anzulegen und den alten Vertrag zu kündigen funktioniert ja auch nicht ohne weiteres. Auf das "alte Konto" laufen ja noch Zahlungseingänge, wie sollen diese Belege erfasst werden, wenn das neue Konto angelegt ist.....
Bis jetzt waren wir sehr zufrieden mit LEXOFFICE, aber das ist wirklich nicht nachvollziehbar. -
anonym kommentierte
Stehe zum Jahreswechsel nun genau vor diesem Problem. Nun habe ich auch Jahresrechnungen mit Leistungszeitraum von 10.2017 - 09.2018 mit Monatszahlungen, die über den Jahreswechsel bis in das Jahr 2018 hinein bezahlt werden. Gibt es dazu vielleicht eine Anleitung?
Viele Grüße -
anonym kommentierte
Gibt es hierzu vielleicht irgendeine Neuigkeit? Immerhin haben wurden hier 45 Stimmen abgegeben, und leider ist es ja kein "normaler" Feature Request weil wenn eine Firma in das Problem läuft, wird LexOffice damit UNBRAUCHBAR!
Wie bereits erwähnt wäre auch ein Work-around wünschenswert, damit man nicht "neu" beginnt. Dieser Existiert ja aktuell auch nicht!
Wenigstens war mein Finanzamt flexibel und hat meiner Firma die Ist-Besteuerung bis Ende des Jahres 2017 gewährt. Aber bis dahin wäre eine Lösung zumindest für mich sehr wichtig!
Viele Grüße
Siegfried Jagott -
anonym kommentierte
Sollte diese Funktion nicht so einfach implementiert werden können, dann wäre es wünschenswert eine Export/Import Funktion für alle Daten zu schaffen, damit man wenigstens nicht die Buchungen der letzten Jahre verliert.
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe Unterstützer dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback und Ihren Wunsch zwischen Soll und Ist Besteuerung wechseln zu können. Dies ist in lexoffice derzeit nicht möglich.
Die Idee steht offen und zur Abstimmung für alle Kunden zur Verfügung. Die Anzahl der Stimmen ist eine der Faktoren, die wir für eine Entscheidung heranziehen, wenn wir eine Idee umzusetzen.
Viele Grüße
Emily@lexoffice -
Kicker kommentierte
Absolut wichtig! Wenn man die Umsatzgrenze von 500 000 € überschreitet, ist man gezwungen umzustellen. Zumindest zum Jahreswechsel, wie bei uns geschehen. Nachdem ich mich nun 2 Tage mit dem fehlerbehafteten Export von Daten (Produkute, Kontakte...) rumgeschlagen habe, um dies in eine neue Lexoffice Instanz einzuspielen, habe ich aufgegeben. Wir können nun nur so weitermachen wie bisher und die Voranmeldungen von unserem Steuerberater vornehmen lassen. Somit ist Lexoffice ja nur noch zur Hälfte zu gebrauchen, sehr schade!
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anonym kommentierte
Hallo!
Ich würde mich freuen wenn Sie zu diesen Thema einen Kommentar abgeben würden, besonders da es anscheinend mehr Kunden von Lexoffice gibt, die dieses Problem betrifft.
Danke!
Ein treuer Kunde....
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anonym kommentierte
Ich sehe diese Funktion auch als sehr kritisch an, und darüber muss sich jeder Unternehmer der nach einen oder 2 Jahre die Besteuerungsart umstellen muss im klaren sein: Aktuell ist es nicht möglich, somit kann Lexoffice nicht mehr für die Abgabe der USt verwendet werden.
Ich hoffe das wird baldmöglichst implementiert oder zumindest ein Work-around geschaffen.
Ein treuer Lexoffice Benutzer...
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anonym kommentierte
Ich finde es eine Frechheit, dass Lexoffice weder eine Funktion zum Wechsel von Ist- auf Soll-Versteuerung der USt erlaubt, noch eine Anleitung bietet wie bei dieser Situation umgegangen werden muss.
Absoluter Vertrauensverlust, obwohl ich immer Lexoffice anderen Firmen empfohlen habe!