Anlagen: Buchung von Immateriellen Anlagegütern
Mehr fehlt eine Möglichkeit immaterielle Anlagegüter (wie z.B. die Beteiligung an Kapitalgesellschaften) im lexoffice zu erfassen.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Ich reihe mich auch mal ein. Mir ist es schleierhaft, wie eine solch grundlegende Funktion nicht enthalten sein kann. Für uns ist Lexoffice so leider nicht zu gebrauchen und sind gezwungen zu wechseln.
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Steve Naumann kommentierte
Leider ist es bis heute noch nicht möglich, immaterielle Vermögensgegenstände zu buchen. Eine Alternative, wie TG sie am 12.04.22 aufgeführt hat, ist durchaus eine Lösung.
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TG kommentierte
Die Möglichkeit Wirtschaftsgüter ohne Abschreibung anzulegen ist extrem wichtig. Die Lösung wäre m.E. auch relativ einfach. Man müsste nur eine Abschreibungsart „keine“ als Alternative zu „linear“ und „degressiv“ einfügen. Statt einer Berechnung der AfA bleiben dann die AK/HK bestehen.
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anonym kommentierte
"Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass eine Domain nicht abnutzbar und die Abschreibung auf eine bestimmte Nutzungsdauer tabu ist (BFH, Urteil v. 19.10.2006, III R 6/05). Vielmehr handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das im Anlagespiegel erfasst werden muss." (Quelle: "Steuertipp Abschreibung" auf den Webseiten von Lexware)
Schade, dass es ist nicht möglich ist mit lexoffice einen Buchungsvorgang durchzuführen, der vom BFH bereits 2006 definiert wurde...
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Sebastian Dx kommentierte
Ebenso die Verbuchung von Erträgen aus Beteiligungen (an Kapitalgesellschaften)
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anonym kommentierte
Uns fehlt ebenfalls die Möglichkeit, Grundstücke und Immobilien zu erfassen.
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anonym kommentierte
Es sollte möglich sein, Anlagengüter ohne Nutzungsdauer / Abschreibung anzulegen (z.B. Domains, Genossenschaftsanteile, etc.)
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Martina Arentzen kommentierte
auch mir fehlt diese Kategorie!!! Für die Erfassung der Marke (amtliche Markeneintragung und Schaffung des Markenauftritts) - ist über 10 Jahre abschreibungsfähig, und kann ich hier nicht richtig angeben
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anonym kommentierte
Bibt es dazu Neuigkeiten? Bräuchte ich ebenfalls dringend...
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anonym kommentierte
Ist das mittlerweile hinzugefügt worden? Ist ja ziemlich wichtig und grundlegend ;)
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Christian Drees kommentierte
Immaterielle Anlagegüter bitter unbedingt hinzufügen!
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anonym kommentierte
Wir brauchen auch die Konten, die mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu tun haben (Kto 517 SKR 03)
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anonym kommentierte
Genau so ein Problem habe ich auch. Es sind offenbar keine Anlagen aktivierbar, die den Gewinn nicht mindern bzw. als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zwar Anschaffungskosten darstellen, aber nicht abgeschrieben werden (z. B. den Erwerb und die Übertragung von Rechten an einer Internetdomain).