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anonym

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  1. 159 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
    Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
    anonym kommentierte  · 

    "Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass eine Domain nicht abnutzbar und die Abschreibung auf eine bestimmte Nutzungsdauer tabu ist (BFH, Urteil v. 19.10.2006, III R 6/05). Vielmehr handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das im Anlagespiegel erfasst werden muss." (Quelle: "Steuertipp Abschreibung" auf den Webseiten von Lexware)

    Schade, dass es ist nicht möglich ist mit lexoffice einen Buchungsvorgang durchzuführen, der vom BFH bereits 2006 definiert wurde...

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