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167 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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"Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass eine Domain nicht abnutzbar und die Abschreibung auf eine bestimmte Nutzungsdauer tabu ist (BFH, Urteil v. 19.10.2006, III R 6/05). Vielmehr handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das im Anlagespiegel erfasst werden muss." (Quelle: "Steuertipp Abschreibung" auf den Webseiten von Lexware)
Schade, dass es ist nicht möglich ist mit lexoffice einen Buchungsvorgang durchzuführen, der vom BFH bereits 2006 definiert wurde...