Umsatzsteuersätze für Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Umsatzsteuersätze sollten auch manuell eingegeben werden können, wir als Gartenbau Unternehmen habe für selbst erzeugte Pflanzliche Waren einen Steuersatz von 10,7%, für Sägerei- oder Landwirtschaftliche Produkte gibt es noch unterschiedlichere Steuersätze.

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Anonymous commented
Ich bin wirklich ein großer Fan des Programms, aber ich verstehe nicht, warum sich Lexoffic einen großen, und in Zukunft wachsenden Kundenkreis nicht berücksichtigt wegen einer programmiertechnisch umsetzbaren "Kleinigkeit". Momentan verwende ich das Programm noch in der Hoffnung, dass dies nachgebessert wird, aber auch ich werde demnächst aus diesem Grund kündigen müssen, da ich ohne einen Steuersatz von 9,5% auf Dauer mit Lexoffice leider nicht arbeiten kann.
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Anonymous commented
Mehr als dürftig, dass es ein ansonsten so tolles Programm nicht schafft, andere Steuersätze einzuführen.
1. dürfte es programmiertechnisch kein großer Aufwand sein.
2. sind viele Betriebe einfach darauf angewiesen
Auch wir sind darauf angewiesen, z.B. 9,5% MwSt verbuchen zu können. Damit werden wir die Verwendung des Programms wieder beenden, bevor es richtig angefangen hat. Schade... -
Anonymous commented
für die Belegerfassung ist mir die Wahl des Steuersatzes von 5,5 % wichtig - ich benötige diesen für die Vorsteuerberechung
bitte um Rückmeldung ;)
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Anonymous commented
secht sehr schade, wäre ansonsten eine echt gute Software, aber wer es nicht schafft grundlegende Dinge einzurichten fliegt leider raus!!
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Anonymous commented
"aktuell nicht vorgesehen"?????
ich verstehe nicht, wie so eine tolle Software wegen diesem kleinen Eingriff sich um ihre Kunden bringt.
Wenigstens die 5,5% oder 10,7% muss man doch voreinstellen können!? die gesamte Land- und Forstwirtschaft verwenden diese Steuersätze!!
bei der Änderung auf 16 % ging es doch auch...
Bei mir sind über die Hälfte der Lieferanten mit 5,5% besteuert.
Also ein ganz klarer Grund Lexoffice wieder zu kündigen, bevor ich überhaupt richtig anfange.
sehr schade!!! -
A.H. commented
Dem Kommentar von Gartendoktor ist nichts mehr hinzuzufügen.
Sehr schade dass dieser wichtige Punkt einfach ignoriert wird.
Gesetzliche Steuersätze sollten einfach verbucht werden können. -
Gartendoktor commented
ich weiß gar nicht wie oft und lange man als Kunde um die Einführung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Umsatzsteuersätze betteln muss.
Seit 2015 gibt es diesen Wunsch, den eine Vielzahl von zahlenden Kunden nicht nur wünscht, sondern zwingend für eine ordnungsgemäße Buchhaltung benötigt.
Die für mich einzig plausible Begründung für dieses Verhalten fasse ich mit einem Wort zusammen:
IGNORANZ -
Anonymous commented
Die Reiterliche Vereinigung FN wirbt damit Lexoffice zu nutzen. Ich selber habe einen Reitbetrieb und nutze Lexoffice. Was ich bei dieser Konstellation nicht verstehe, dass die Pauschalbesteuerung von 10,7% von Landwirten nicht verbucht bzw. damit eine Rechnung erstellt werden kann. Somit ist es doch für alle Pferdebetriebe mit Landwirtschaftlichen Einkünften nicht steuerlich korrekt nutzbar.
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Anonymous commented
Auch wir benötigen für ein Tochterunternehmen ausschließlich die Umsatzsteuer von 10,7 %. Außerdem müssen künftig alle europäischen Steuersätze abgebildet werden, man denke an den Versand von Artikeln in Privatkunden im europäischen Ausland - da gilt der Steuersatz des Heimatlandes des Kunden! Mit 7% und 19% kann man dann nicht mehr viel anfangen... Billomat und können uns hoffentlich retten - Lexware ist aktuell keine Alternative für uns.
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Mathias Kloß commented
Ich hoffe das es etwas bringt meinen Komentar auch noch hier zu lassen.
Ich benötige die 10,7% auch dringend! -
Gartendoktor commented
Mit welcher Begründung wird der Steuersatz von 10,7% eigentlich nicht eingeführt? Dieser Steuersatz ist doch nicht "exotisch", sondern ein völlig normaler Umsatzsteuersatz. "Aktuell nicht vorgesehen" grenzt an völliger Ignoranz und treibt die Nutzer von Lexoffice ohne nachvollziehbaren Gründen zum Wettbewerb.
Bitte dringend ändern. -
Anonymous commented
Ich finde das auch sehr schwach für eine Buchhaltungssoftware, an dieser Stelle so beschränkt zu sein.
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Anonymous commented
Ich bräuchte einen Steuersatz von 23 %. Warum kann man die Steuersätze nicht manuell anpassen? Dies würde allen helfen. Ich suche gerade nach einer Ersatzlösung zu Lexoffice, da ich das unbedingt benötige und so nicht arbeiten kann.
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Imkerei Werthonig commented
Bitte unbedingt einführen!!!!
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Anonymous commented
Gerade jetzt zur EU-Mehrwertsteuerreform am 1. Juli 2021 wird die Funktion von anpassbaren Steuersätzen sehr dringend benötigt. Es kann in der Tat nicht schwer sein, dass manuelle 0%, 7%, 19% Steuersatzfeld in ein manuelles Steuersatzfeld umzuwandeln.
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Feinschmecker commented
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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Feinschmecker commented
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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Feinschmecker commented
Der Mwst. Satz 10,7% gilt für viele Nahrungsmittel aus dem täglichen Leben, Getränke,Milch,Speiseeis....
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ralfborgmann commented
Es wäre sehr hilfreich, wenn man alle erlaubten Mehrwertsteuersätze (u.a. 10,7) bei der Rechnungsstellung nutzen könnte.
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Anonymous commented
Der fehlende Steuersatz stellt leider für mich ein Ausschlusskriterium dar um LexOffice in Nutzerkreisen weiter zu empfehlen, die diesen Steuersatz zwingend benötigen. Da ich selbst LexOffice nutze und damit für meine Belange recht zufrieden bin, finde ich das sehr schade, zumal die Machbarkeit nach der kürzlich geprobten USt.-Anpassung durch staatliche Vorgaben ja mit vertretbarem Aufwand gegeben sein dürfte.