2021 Sofortabschreibung von Computern, Druckern und Scannern möglich .
Wie in dem n-tv Artikel zu lesen ist (https://www.n-tv.de/ratgeber/Rechner-kann-man-jetzt-sofort-absetzen-article22395951.html) kann man Computer uws. aus dem Jahr 2021 sofort abschrieben, aus Jahren davor kumuliert zum 2021 beenden. Wird das in Lexoffice umgesetzt?

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Franzi commented
Hallo LexOffice,
gibt es schon was neues bezüglichg der laufenden Abschreibungen wie ich die am Ende des Jahres vornehmen kann?
Danke
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Anonymous commented
Habe gerade auch ein Notebook erfasst. Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern geht immer noch nicht..... Erfolgt die Umstellung auf Sofortabschreibung im Rahmen einer Prüfung der Wirtschaftsgüter automatisch und wann ist nun tatsächlich mit einer Implementierung zu rechnen?
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Anonymous commented
Letzte Aussage des Supports zum Thema vom 6.September war
"Aktuell befinden wir uns bzgl. der Implementierung zur Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern in den letzten Zügen. Sobald diese Neuerung live geht, werden Sie von uns informiert"Das ist jetzt auch schon wieder über 5 Wochen her.
Ich kann ehrlich gesagt die Reaktionsperformance von Lexoffice auf solche dynamisch relevanten Themen nicht ganz nachvollziehen.
erfolgreiche Digitalisierung muss besser und zügiger gehen!
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Anonymous commented
Aktuelle Antwort des Supports auf die gleiche Frage nach der Sofortabschreibung:
"Richtig, es gibt für digitale Wirtschaftsgüter wie Laptops und PCs einen Beschluss, dass diese Anlagengüter innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden können.
In lexoffice wird dies in Kürze umgesetzt."Bis dahin soll ich den Artikel (hier: Laptop) mit der ganz normalen Abschreibungsdauer erfassen.
Weiter heißt es dann:
"Wenn die Umsetzung dann in der nächsten Zeit erfolgt, werden Sie von uns informiert, wie hier vorzugehen ist." -
Anonymous commented
Ich hatte diese Anfrage bereits vor längeren dem Support gemeldet, die Antwort war wenn es im BMF veröffentlicht wurde Erfolg die Umsetzung in Lexoffice.
Bisher Fehlanzeige. -
Anonymous commented
es wäre dringend nötig hier nachzubessern.
Hinzu kommt das Problem, dass sofort abschreibbare Peripheriegerät nicht als GWG angesetzt werden dürfen. Anlagen unter 250€ aber in Lexoffice nicht als Anlage o.ä. angelegt werden können!
vgl. https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743-lexoffice-ideensammlung/suggestions/39521608-nicht-selbstständig-nutzbare-anschaffungen-müssen -
Anonymous commented
würde mich auch interessieren
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Anonymous commented
Die Änderung wurde vor 3 Monaten beschlossen, wieso tut sich hier nichts?
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Anonymous commented
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reengineering-it commented
Bund und Länder haben rückwirkend ab dem 01.01.21 Sofortabschreibung für Software und Hardware über 800€ netto beschlossen.
Diese können aber aktuell nicht angelegt werden.