Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.
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anonym
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Im Gesamtbetragsfeld wünsche ich mir eine extra Funktion unterhalb der netto Zwischensumme, ähnlich dem Rabatt. Auswahl einer Nebenkostenpauschale in % o. €.
Oder einen frei wählbaren Text für eine % Angabe auf den Gesamtbetrag (netto)
in der Baubranche üblich gerade im Bauen im Bestand.
Leider kann ich ohne diese Funktion ihr Tool nicht nutzen. Schade! -
anonym
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Der getrennte Ausweis von Lohnkosten in lexoffice ist leider nicht möglich.
Da ich meine Arbeitszeit immer extra für die Steuerliche Abschreibung angeben muß damit Kunden diese bei ihrem Finazamt geltend machen können, würde ich mich über solch eine Funktion in lexoffice sehr freuen.
So muss ich immer die Lohnkosten in einem extra Absatz schreiben und ausrechnen. Leider ist dieser Schritt auch etwas umständlich. -
anonym
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Ich benötige diese Vorgabe ebenfalls total dringend auf meinen Rechnungen. Bitte schnellstens nachholen.
Besten Dank! -
anonym
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leider fehlt diese Funktion nach wie vor, trotz das es gesetzliche Vorgaben gibt. Bitte dringend implementieren !!!
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anonym
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Summe der Serviceleistungen inkl. der Steuer für den Kunden errechnen und in der Rechnung gesondert aufzeigen. Hierfür wäre eine Funktion gut, die errechnet was brutto an Services geleistet wird und wieviel Steuern in dem Betrag enthalten sind. Das Ergebnis könnte man ähnlich wie die Zahlungsbedingungen in einem Text wiedergeben (wenn der Kunde es benötigt).
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anonym
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Gerade im Handwerk bieten andere Software Lösungen an, dass verschiedene Positionen zusammengefasst werden können und so man eine Übersicht bekommt welche Preise für welchen Raum anfallen.
Diese zusammen Rechnung fehlt leider noch in Lexoffice. -
anonym
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Bitte zumindest ein Feld unten in das Rechnungsformular einfügen, indem der Ausweis der Handwerkerrechnung nach §35a möglich ist.
Das ist für Handwerker wirklich sehr wichtig -
anonym
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Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
anonym
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Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
anonym
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Eine sehr gute Idee!
Am besten im Artikel Service einfach ein Feld Anlegen in dem man die Lohnkosten neben EK Netto hat. Keep it Easy. Das ganze könnte dann Automatisch mit dem Text den du Vorgewschlagen hast Aufgefüllt werden.Das Spart allen Handwerkern gleich mal eine Menge Zeit.
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anonym
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Haben wir schon oft vorgeschlagen. Wenn wir gewusst hätten, dass diese wichtige Funktion fehlt, hätten wir das Programm nicht abonniert.
Steuerliche Vorgaben muss ein Rechnungsprogramm automatisch ausweisen können.
Umsetzung wäre dringend notwendig! -
Stefan Kästner
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Lieber lexoffice-Support, warum ist diese dringend notwendige Funktion für Handwerk laut ihrer Markierung nicht vorgesehen? Sie werben extra für Handwerker und wollen diese Funktion nicht anbieten? Das ist irreführend und ein Kündigungsgrund. Diese Möglichkeit sollte schnellstmöglich implementiert werden!
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Stefan Kästner
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Dringend umsetzen! Ich habe mich für lexoffice entschieden, weil lexoffice extra mit "für Handwerker" wirbt und ich bin ehrlich gesagt enttäuscht, dass diese notwendige Funktion nicht vorhanden ist!
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anonym
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Privatkunden benötigen dies für die Steuererklärung.
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anonym
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Es wäre denke für jeden Dienstleister hilfreich, das man bei den Produkten/Services ,die Material- sowie Lohnkosten einsehen und separat von einander kalkulieren kann.
so kann im Nachgang auch Kostenanpassungen mit kleinem Aufwand realisiert werden -
anonym
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Automatische Berechnung der Brutto Lohnanteile einer Rechnung ausweisen
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anonym
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Dienstleister oder Handwerker deren Rechnungen nach EStG steuerlich absetzbar sind müssen um sich später zeit zu sparen einen festen freitext platzieren um lohn und material kosten auszuweisen
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anonym
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Der Anteil der Arbeitskosten muss sich grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung ermitteln lassen (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 40). Die Frage ist, ob der Kunde einen Rechtsanspruch hat, dass der Handwerker den Lohnanteil in der Rechnung gesondert ausweist.
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anonym
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Ich finde es sehr ärgerlich, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Angabe! nicht funktioniert. So schwer kann es doch nicht sein!
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anonym
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Ich würde es auch toll finden, wenn diese Funktion vorhanden wäre. Es gibt bereits Services (Lohnleistungen) und separat Produkte, die angelegt werden können, damit wäre ja eine Unterscheidung möglich.