Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.

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Anonymous commented
Da Privatkunden 20% der Lohnarbeit bei der Steuer geltend machen können, sollte dies automatisch auf der Rechnung ausgewiesen werden. Aufgeteilt in Materialanteil und Lohnanteil.
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Anonymous commented
Hy Programmierer setzt euch mal in gang und erledigt dass. Danke
Baumpflege Lentner -
Anonymous commented
Habe auch gerade die Frage an den Support gestellt und nur einen Hinweis erhalten dieses doch in der Ideensammlung zu posten. Nun werde ich hier meine Stimme abgeben, allerdings ist diese Bitte ja nun auch schon 2,5 Jahre her ;(
Ziemlich schwach von Lexoffice, welche als "Handwerker-Software" wirbt, dies nicht anzubieten. Lexware hat dies z.B. mit drin. -
Anonymous commented
Wir haben das Jahr 2021 und noch immer ist nichts passiert. Eine Handwerkersoftware, die nicht für Handwerker geeignet ist. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
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Anonymous commented
Finde ich auch wichtig und längst überfällig. Wäre cool wenn sich der Support dazu mal melden könnte ob das umgesetzt wird.
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Anonymous commented
Super wichtig und zeitsparend, wenn das klappen würde!
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Anonymous commented
Im Gesamtbetragsfeld wünsche ich mir eine extra Funktion unterhalb der netto Zwischensumme, ähnlich dem Rabatt. Auswahl einer Nebenkostenpauschale in % o. €.
Oder einen frei wählbaren Text für eine % Angabe auf den Gesamtbetrag (netto)
in der Baubranche üblich gerade im Bauen im Bestand.
Leider kann ich ohne diese Funktion ihr Tool nicht nutzen. Schade! -
Anonymous commented
Der getrennte Ausweis von Lohnkosten in lexoffice ist leider nicht möglich.
Da ich meine Arbeitszeit immer extra für die Steuerliche Abschreibung angeben muß damit Kunden diese bei ihrem Finazamt geltend machen können, würde ich mich über solch eine Funktion in lexoffice sehr freuen.
So muss ich immer die Lohnkosten in einem extra Absatz schreiben und ausrechnen. Leider ist dieser Schritt auch etwas umständlich. -
Anonymous commented
Ich benötige diese Vorgabe ebenfalls total dringend auf meinen Rechnungen. Bitte schnellstens nachholen.
Besten Dank! -
Anonymous commented
leider fehlt diese Funktion nach wie vor, trotz das es gesetzliche Vorgaben gibt. Bitte dringend implementieren !!!
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Anonymous commented
Summe der Serviceleistungen inkl. der Steuer für den Kunden errechnen und in der Rechnung gesondert aufzeigen. Hierfür wäre eine Funktion gut, die errechnet was brutto an Services geleistet wird und wieviel Steuern in dem Betrag enthalten sind. Das Ergebnis könnte man ähnlich wie die Zahlungsbedingungen in einem Text wiedergeben (wenn der Kunde es benötigt).
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Anonymous commented
Gerade im Handwerk bieten andere Software Lösungen an, dass verschiedene Positionen zusammengefasst werden können und so man eine Übersicht bekommt welche Preise für welchen Raum anfallen.
Diese zusammen Rechnung fehlt leider noch in Lexoffice. -
Anonymous commented
Bitte zumindest ein Feld unten in das Rechnungsformular einfügen, indem der Ausweis der Handwerkerrechnung nach §35a möglich ist.
Das ist für Handwerker wirklich sehr wichtig -
Anonymous commented
Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
Anonymous commented
Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
Anonymous commented
Eine sehr gute Idee!
Am besten im Artikel Service einfach ein Feld Anlegen in dem man die Lohnkosten neben EK Netto hat. Keep it Easy. Das ganze könnte dann Automatisch mit dem Text den du Vorgewschlagen hast Aufgefüllt werden.Das Spart allen Handwerkern gleich mal eine Menge Zeit.
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Anonymous commented
Haben wir schon oft vorgeschlagen. Wenn wir gewusst hätten, dass diese wichtige Funktion fehlt, hätten wir das Programm nicht abonniert.
Steuerliche Vorgaben muss ein Rechnungsprogramm automatisch ausweisen können.
Umsetzung wäre dringend notwendig! -
Stefan Kästner commented
Lieber lexoffice-Support, warum ist diese dringend notwendige Funktion für Handwerk laut ihrer Markierung nicht vorgesehen? Sie werben extra für Handwerker und wollen diese Funktion nicht anbieten? Das ist irreführend und ein Kündigungsgrund. Diese Möglichkeit sollte schnellstmöglich implementiert werden!
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Stefan Kästner commented
Dringend umsetzen! Ich habe mich für lexoffice entschieden, weil lexoffice extra mit "für Handwerker" wirbt und ich bin ehrlich gesagt enttäuscht, dass diese notwendige Funktion nicht vorhanden ist!
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Anonymous commented
Privatkunden benötigen dies für die Steuererklärung.