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668 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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961 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteWir finden dieses aus sehr wichtig !!! und hilfreich.
Auftragsnummer und Lieferscheinnummer sollten auf der Rechnung mit aufgeführt werden.Man kann sonst mit der Auftragsnummer nicht suchen und wie soll dann da einer durchblicken.
Dieses finden wir auch sehr wichtig.
Es kann nicht sein, dass dieses nicht umgesetzt wird, da dieses für das arbeiten mit Lexoffice unumgänglich ist.
Leider ist es für den Kunden von Lexoffice sehr zeitaufwändig solche Änderungen voran zu treiben bzw. Informationen/Hilfe zu erhalten
Lieferscheinnummer und Auftragsnummer gehören einfach auch die ausgedruckte Rechnung und nicht nur irgendwo im System hinterlegt, ohne das man dieses zur Suche nutzen kann.