Zum Inhalt springen

sr

My feedback

3 gefundene Ergebnisse

  1. 13 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    Wie wichtig ist das für dich?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
    sr kommentierte  · 

    Absolut. Leider kennt Lexoffice den Fall nicht, dass einem das FA Steuern erstattet - außer bei USt. Das finde ich auch sehr nervig. Gilt bei mir (GmbH) für Körperschafts-, Gewerbe-Steuer und Soli.

  2. 11 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    Wie wichtig ist das für dich?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    sr teilte diese Idee  · 
  3. 77 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    Wie wichtig ist das für dich?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
    sr kommentierte  · 

    Es kommt vor, dass durch die Berechnung der USt in Lexoffice der Betrag vom Beleg abweicht, oft nur um 1c. Beim Zuordnen im Konto sollte dafür "Rundungsdifferenz" ausgewählt werden können.

    sr unterstützt diese Idee  · 

Feedback- und Wissensdatenbank