sr
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sr teilte diese Idee ·
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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten sr kommentierte
Es kommt vor, dass durch die Berechnung der USt in Lexoffice der Betrag vom Beleg abweicht, oft nur um 1c. Beim Zuordnen im Konto sollte dafür "Rundungsdifferenz" ausgewählt werden können.
sr unterstützt diese Idee ·
Absolut. Leider kennt Lexoffice den Fall nicht, dass einem das FA Steuern erstattet - außer bei USt. Das finde ich auch sehr nervig. Gilt bei mir (GmbH) für Körperschafts-, Gewerbe-Steuer und Soli.