sr
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4 gefundene Ergebnisse
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6 Stimmen
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13 Stimmen
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Absolut. Leider kennt Lexoffice den Fall nicht, dass einem das FA Steuern erstattet - außer bei USt. Das finde ich auch sehr nervig. Gilt bei mir (GmbH) für Körperschafts-, Gewerbe-Steuer und Soli.
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17 Stimmen
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77 Stimmen
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Es kommt vor, dass durch die Berechnung der USt in Lexoffice der Betrag vom Beleg abweicht, oft nur um 1c. Beim Zuordnen im Konto sollte dafür "Rundungsdifferenz" ausgewählt werden können.
sr unterstützt diese Idee ·
Absolut wichtig! Ich habe 5 Rechnungen an einen Kunden... in der Übersicht kann ich nicht erkennen, welche für welches Projekt ist. Ein benutzerdefinierter Titel würde hier Wunder wirken. Bitte umsetzen.