"Erstattung Ertragssteuern" bitte ergänzen .
Es fehlt gegenüber Finanzamt die Kostenart "Erstattung Körperschaftssteuer" oder "Erstattung Ertragssteuer".
Diese müssen gebucht werden können, wenn das Finanzamt Ertragssteuern erstattet.
Für Umsatzsteuer ist die Erstattung bereits buchbar.
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sr kommentierte
Absolut. Leider kennt Lexoffice den Fall nicht, dass einem das FA Steuern erstattet - außer bei USt. Das finde ich auch sehr nervig. Gilt bei mir (GmbH) für Körperschafts-, Gewerbe-Steuer und Soli.
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Alessandro kommentierte
es kommt mal vor daß die SV bzw andere träger Beitrge auf das Konto zurück überweisen, wie soll man diese zu buchen? es fehlene entsprechende Einträge.