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3 gefundene Ergebnisse
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15 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
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796 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierte
Kann ich auch nur unterstützen. Alleine schon für den manchmal kritischen Hinweis "geänderte Bankverbindung" wäre das Gold (bzw. viel gesparte Hinterhertelefoniererrei) wert gewesen.
Zum offensichtlichen Argument, dass dann nicht sichergestellt ist, dass die Pflichtangaben passen: das fällt m.M.n. in den Verantwortungsbereich der Anwender. Lexoffice kann da ja gerne einen Disclaimer anzeigen, den man bei Änderungen bestätigen muss.
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1,175 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierte
Belege in Fremdwährungen (z,B. USD) werden derzeit von Lexoffice als Euro-Beträge interpretiert. Das ist erstens sachlich falsch und unpraktisch, wenn man es nicht merkt, und wenig hilfreich.
Verbesserung 1: Wenn der Eingangsbeleg nicht in Euro sondern in einer Fremdwährung notiert ist, den Betrag bei der Belegerkennung nicht übernehmen.
Verbesserung 2: Fremdwährungsbeträge informativ mit in der Belegerkennung übernehmen und dann verwenden, um Zuordnungsvorschläge zu erstellen. Zum einen sind oft die Quellbeträge in Kreditkartenabrechnungen oder auch bei Paypal explizit aufgeführt, hier ist eine direkte Zuordnung recht einfach möglich. Ansonsten kann eine Heuristik helfen, dafür müsste Lexoffice natürlich die aktuellen Umrechnungskurse zumindest grob kennen.
anonym unterstützt diese Idee ·
Lohn+Gehalt verfügt über keine Funktion, um die abzuführende Lohnsteuer als Überweisung in Lexoffice "vorzubereiten" (und dann ggf. später ausführen zu lassen). Laut Kundendienst sind die derzeit möglichen Optionen 1. eine SEPA Datei zu nutzen, 2. dem FA ein Lastschriftmandat zu erteilen und 3. manuell zu überweisen.
Da eine entsprechende Funktion aber sowohl für das Gehalt selbst wie auch (im "normalen" Lexoffice) die Umsatzsteuervoranmeldungen vorhanden ist, ist das Fehlen dieser Funktion überraschend.
Vorschlag: bei der Lohnabrechnung wird optional neben der Lohnzahlung an die Mitarbeitenden auch die Lohnsteuerzahlung an die zuständigen Finanzämter vorbereitet und dann sofort oder später über die Bankschnittstelle in Lexoffice ausgeführt.