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anonym

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2 gefundene Ergebnisse

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    Kann ich auch nur unterstützen. Alleine schon für den manchmal kritischen Hinweis "geänderte Bankverbindung" wäre das Gold (bzw. viel gesparte Hinterhertelefoniererrei) wert gewesen.

    Zum offensichtlichen Argument, dass dann nicht sichergestellt ist, dass die Pflichtangaben passen: das fällt m.M.n. in den Verantwortungsbereich der Anwender. Lexoffice kann da ja gerne einen Disclaimer anzeigen, den man bei Änderungen bestätigen muss.

  2. 1,172 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Belege in Fremdwährungen (z,B. USD) werden derzeit von Lexoffice als Euro-Beträge interpretiert. Das ist erstens sachlich falsch und unpraktisch, wenn man es nicht merkt, und wenig hilfreich.

    Verbesserung 1: Wenn der Eingangsbeleg nicht in Euro sondern in einer Fremdwährung notiert ist, den Betrag bei der Belegerkennung nicht übernehmen.

    Verbesserung 2: Fremdwährungsbeträge informativ mit in der Belegerkennung übernehmen und dann verwenden, um Zuordnungsvorschläge zu erstellen. Zum einen sind oft die Quellbeträge in Kreditkartenabrechnungen oder auch bei Paypal explizit aufgeführt, hier ist eine direkte Zuordnung recht einfach möglich. Ansonsten kann eine Heuristik helfen, dafür müsste Lexoffice natürlich die aktuellen Umrechnungskurse zumindest grob kennen.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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