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anonym

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3 gefundene Ergebnisse

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Liebes LexOffice Team,

    könnt ihr das nochmal prüfen? Das ist ein Feature was eure Konkurrenz längst eingebaut hat.

    Danke!

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  2. 69 Stimmen
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    anonym kommentierte  · 

    Provisionen zum Beispiel für Affiliates oder Subdienstleister aber auch Honorare für Freelancer rechnen viele Unternehmen via Abrechnungsgutschrift anstelle einer Eingangsrechnung ab. Diese Funktion wäre super wichtig für uns und wahrscheinlich für die meisten anderen OnlineUntenehmer auch. Eigentlich müsste das auch super schnell umsetzbar sein. Rechnungskorrektur gibt es ja schon. SevDesk und auch Sage haben die Funktion mittlerweile. Hier was ich meine:
    Gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist die Gutschrift eine Art umgekehrte Rechnung, also die Abrechnungsgutschrift. Von einem solchen Dokument wird immer dann gesprochen, wenn der Empfänger einer Rechnung dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Leistung oder Lieferung zukommen lässt.

    Demzufolge erhält nicht der oder die Kund:in eine Rechnung, sondern er schreibt dem Ersteller der Leistung eine Gutschrift, wie dies beispielsweise bei Provisionsgeschäften gebräuchlich ist. Fußend auf dem oben genannten Paragraphen besteht die Möglichkeit, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung ausstellt, sofern dies vorher vereinbart wurde. Damit wird ersichtlich, dass der Gesetzgeber Gutschriften als Ausnahme im Handelsverkehr ansieht, die jedoch in der rechtlichen Wirkung mit Rechnungen gleichgesetzt werden

  3. 890 Stimmen
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