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5 gefundene Ergebnisse
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84 StimmenBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten  anonym
    
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1,148 StimmenGuten Tag, vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können nun in den Belegoptionen ein Bankkonto auswählen, das anschließend in Ihren Rechnungen als QR-Code angezeigt wird. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112689-schnelle-bezahlung-mit-qr-codes-ermoglichen Wir freuen uns über Ihre Meinung zu diesem neuen Feature! Nutzen Sie dafür den Feedback-Button bei der Einrichtung des QR-Codes direkt in lexoffice. Viele Grüße Ihr lexoffice Team  anonym
    
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208 StimmenHallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee, das Kernanliegen dieser Idee ist bereits umgesetzt. Bei der Benutzerverwaltung stehen Ihnen die Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung als getrennte Berechtigungen für die Benutzer zur Verfügung. Jedoch ist zu erkennen, dass in den Kommentaren spezifischere Wünsche und Anregungen aufgekommen sind. Gerne können Sie diese als neue Idee platzieren. Hierdurch wird ermöglicht, dass auch andere Nutzer für Ihre Idee abstimmen können. Vielen Dank. Viele Grüße aus Freiburg 
 Daniel@lexoffice Team anonym
    
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34 Stimmen anonym
    
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655 StimmenHallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee, das Kernanliegen dieser Idee wurde bereits umgesetzt. Wir sehen aber in den Kommentaren, dass hier spezifischere Ideen und Wünsche aufgekommen sind. Gerne können Sie uns diese als neue Idee mitteilen, so ist auch möglich, weitere Unterstützer in Form von Votes zu generieren. Vielen Dank! Viele Grüße aus Freiburg 
 Daniel@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten  anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteDie Benutzerverwaltung sollte individuelle Einstellung ermöglichen und vielfältiger werden. Unsere Idee: Eine Mitarbeiterin schreibt zum Beispiel einen Honorarvertrag als Angebot, ohne das sie dabei Zugriff auf alle Belege im Ein- und Ausgang hat. Die Belegeinsicht geht in diesem Fall zu weit. Hier sollte man den Benutzern individueller Zugriff auf die Software ermöglichen. Mehr oder weniger.  anonym
    
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Auch wir haben als Freiberufler (Heilberufe) das Problem, dass bei Rechnungen keine Trennung mehr zwischen verschiedenen Konten bzw. Kategorien möglich ist. Verbuchen wir hingegen eine Barzahlung mit Beleg im Kassenbuch, so können wir diese als "Einnahme", in dem Fall nach § 4 Nr. 14 UStG oder "Einnahme als Kleinunternehmer", gem. § 19 Abs. 1 UStG zuordnen.
Der Steuerberater oder auch wir, können so schnell zwischen den Einnahmen und den jeweiligen Konten unterscheiden und insbesondere die Grenze der Kleinunternehmerregelung im Blick behalten.
Eigentlich sollte dies ohne viel Aufwand durch das Lexoffice-Team umsetzbar sein, da die Funktion im Kassenbuch bereits angeboten wird.
Jede Stimme zählt - Danke!