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anonym

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5 gefundene Ergebnisse

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    Bei abgabe der UST-VA ohne Dauerfristverlängerung ist es oft nicht möglich das die Vorsteuer Zeitnah in die UST-VA einfliest. Wir bekommen oft Rechnungen erst Wochen später. Die Leistung gehört dann bekanntlich in das Monat der Leistung bzw. des Rechnungsdatums. Aber die Vorsteuer kann/darf eigentlich erst bei Vorlage der Rechnung in Abzug gebracht werden
    https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/vorsteuerabzug-eingang-der-rechnung-in-einem-anderen-voranmeldungszeitraum-als-des-leistungsbezugs_idesk_PI11525_HI1169541.html
    Beispiel: Rechnung und Leistung zum 30.5.21. Mir liegt die Rechnung erst zum 01.07.21 vor. Mit Lexoffice buche ich Re.Datum 30.05.21. Leistung und Vorsteuer sind im Mai.
    Nun ist es so, das auch trotz Festschreibung die Vorsteuer im entsprechenden Rechnungsdatum-Voranmeldezeitraum abgezogen wird. Das heißt für mich, entweder ich sende monatlich eine berichtigte UST-VA, oder ich muss über Elster die UST-VA eigenständig neu berechenen und abgeben, was viel Zeit kostet.
    Super fände ich, wenn z.B. Vorläufe festgeschrieben sind und eine Rechnung im festgeschriebenen Monat gebucht wird, dass dann ein Fenster öffnet und fragt ob die VST im aktuellen Monat oder im Leistungsmonat verrechnet werden soll.

  3. 70 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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  5. 7,149 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
    Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.

    Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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