ibi
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332 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ibi unterstützt diese Idee · -
567 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ibi kommentierteJa, diese Funktion vermissen wir auch in der Oberfläche.
Es sollte eine Dublettenprüfung evtl. sogar beim Anlegen eines Kontakts stattfinden.
Lieber lexoffice-Team,
bitte fügen Sie eine Möglichkeit im Kundenstamm ein, so dass man markieren kann, dass der Rechnungsempfänger dem E-Mail-Empfang von Rechnungen zugestimmt hat.
Für die Protokollierung/Dokumentation ist es unerlässlich, dass man strukturiert und transparent nachweisen kann, dass der Empfänger dem Empfang von Rechnungen per Mail zugestimmt hat. Bei der Erfassung einer Rechnung wäre dann sofort ersichtlich, dass eine Zustimmung vorliegt und an welche Mailadresse die Rechnung gesendet werden darf. Zwar kann diese Zustimmung auch mündlich erteilt werden, im Zuge der Nachweisbarkeit/Transparenz des Prozesses ist dies aber wenig hilfreich.
Bitte vgl. Sie dazu folgende gesetzliche Grundlage:
"Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln." §14 UStG (1)