Lexware Ideensammlung
Welche Idee steckt hinter Lexware?
Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.
Wie funktioniert die Ideensammlung?
Sie reichen Ihre Idee bei den Lexware-Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.
351 gefundene Ergebnisse
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Kleinunternehmen Regelung und Auslandsumsatz
Der Mandant ist Kleinunternehmer machte jedoch Dienstleistungen in Luxemburg. Hier gilt die KU Regelung nicht sondern ist Umsatzsteuer ausweispflichtig zum Steuersatz in Luxemburg. Er muss im innereuropäischen Ausland die Umsatzsteuer deklarieren.
Leider ist die Option Zielland USt bei KU-Regelung ausgeblendet, dies ist steuerlich falsch!1 Stimme -
Gewerbesteuer richtig verbuchen 2281
Gewerbesteuerzahlungen wirken sich auf den Gewinn aus, wenn man sie unter 4320 bucht. Das FA verrechnet aber schon vorher die Gewerbesteuer. Somit müsste eine Zahlung für Vorjahre auf Konto 2281 gebucht werden, was mit Lexoffice nicht möglich ist.
Ich hätte gerne das Konto 2281 aktiviert, damit man das ähnlich anderer Steuernahczahlungen korrekt verbuchen kann.19 Stimmen -
Kategorie einfügen über Verkaufsgebühren Marktplätze
Ich verstehe nicht warum es keine KATEGORIE für Ausgaben über Verkaufsgebühren ebay gibt, neben Amazon ist ebay der größte Marktplatz und ist für viele Nutzer von großer Bedeutung, baut endlich eine KATEGORIE ein über Marktplatz Verkaufgebühren 19%
13 Stimmen -
offene Posten Liste nach Monat / Quartal sortieren und drucken
Gerne die Auflistung der offenen Posten (Kunden und Lieferanten) auch monatlich sortieren können und dann auch nach dem ausgewählten Zeitraum drucken.
81 Stimmen -
Verbuchung von Genossenschaftsanteilen
Wir haben zwei Firmenkonten bei einer Genossenschaftsbank - dafür mussten zwangsläufig Anteile erworben werden.
Diese Anteile werden eigentlich (im SKR03) auf 0570 erfasst. Dieses Konto gibt es aber nicht - deswegen muss zwangsläufig auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung verbucht werden, was fachlich völlig falsch ist.
Das man keine neuen Konten auf Basis des gewählten Kontenrahmens anlegen kann ist ein riesiger Nachteil von Lexoffice.
6 Stimmen -
Konten sperren, die nicht zur Rechtsform passen
Meine Mandanten kommen bei der Kategorisierung gern einmal durcheinander. So werden bei GmbHs Konten im Privatbereich angesprochen oder bei Einzelunternehmen Konten im Bereich "Teilhafter". Es wäre schön, wenn diese Konten je nach eingestellter Rechtsform nicht vorgeschlagen werden würden oder bebucht werden könnten.
46 Stimmen -
Unterschiedliche Nummernkreise für Kasse und Bank
Es wäre gut wenn man in lexoffice auch NUMMERNKREISE für Kasse und Bank haben würde, so wie in allen Lexware Buchhaltungsprogrammen!
1 Stimme -
Finanzplanung aus Vorjahresdaten erstellen und anpassen
Es wäre sehr charmant, wenn man auf Basis der Vorjahreswerte eine Finanzplanung erstellen und mit eigenen Werten ergänzen/überschreiben könnte. Über eine kombinierte Darstellung im Dashboard liesse sich so einfach ein Soll-Ist-Abgleich erzeugen. Als Vorlage für eine einfache Umsetzung könnte kontool dienen, das viele Steuerberater anbieten. So etwas integriert in lexoffice wäre ein echter Mehrwert!
4 Stimmen -
"Privat" Zahlungen bei Kapitalgesellschaften realisieren - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Die Logik des Bezahlens durch "privat" funktioniert nicht für Kapitalgesellschaften.
Es wird das Konto SKR04 2580 für Privateinlagen genutzt. Privateinlagen oder -auslagen gibt es bei Kapitalgesellschaften nicht. Stattdessen sollte hier das Verechnungskonto für Gesellschafter (z.B. SKR04 3510 oder 3641) genutzt werden.
Vergleiche hier auch: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/bilanz-und-buchhaltung-der-gmbh-4-gesellschafterverrechnungskonto_idesk_PI20354_HI644773.html
Unternehmen der Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften, aber dennoch meist "klein" genug um einfache Buchhaltungslösungen wie Lexoffice zu bevorzugen.
Ich fände es gut wenn dies automatisch berücksichtigt wird, da die Unternehmesform ja bekannt ist. Alternativ wäre eine weitere Auswahl "privat bezahlt durch Mitarbeiter" wünschenswert.
29 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten: Wir haben die Zahlart "Privat" für Zahlungen ab dem 01.01.2024 umgestellt. So wird bei Kapitalgesellschaften jetzt das "Verrechnungskonto Gesellschafter" verwendet.
Viele Grüße
Mia@lexoffice Team
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Rechnungsausgleich zwischen Debitor und Kreditor / Tauschgeschäfte
Ich würde mir wünschen, dass man Rechnungen zwischen Kreditor und Debitor ausgleichen kann. Es passiert immer wieder mal, dass Rechnungen miteinander verrechnet werden, wodurch eine Zahlung fehlt und eine wilder Bucherei entsteht. Außerdem gibt es bei influencern z.B. sog. Tauschgeschäfte. Für diese müssen korrekterweise von beiden Parteien Rechnungen gestellt werden, aber es erfolgt kein Zahlung der Rechnungen, sondern ein Austausch zwischen Dienstleistung / Leistung / Ware gegen eine andere Dienstleistung / Leistung / Ware. Hier müsste also eine Verrechnung möglich gemacht werden. Es würde sich eigentlich um einfache Buchungsvorgänge handeln, welche aber in LexOffice leider nicht ermöglicht werden.
6 Stimmen -
§13b bitte für alle Aufwandskonten ermöglichen
Ich habe mir Bürobedarf in den Niederlanden bestellt und die Rechnung ist EU-konform mit §13b UStG-Ausweis zugesandt worden. Ich kann bei der Belegerfassung jedoch kein Bürobedarf §13b erfassen.
Gleiches triff auch auf sonstigen Betriebsbedarf zu, da ich viel von Amazon Business aus der EU zugesandt bekomme. Alle Rechnungen werden mit 0,00 € USt. ausgewiesen.
Wie kann ich in Lexoffice die Rechnung korrekt erfassen, ohne dass die falsche Zuordnung der USt. und des Aufwands gewählt werden muss? Bitte stellt die Eingabe für die Aufwandskonten entsprechend um.
129 Stimmen -
Erstattung Strom/Wasser/Gas Nebenkosten
Strom/Wasser/Gas ist ein Posten für Kosten. Die Erstattungen der überschüssigen Vorauszahlungen sollte als Posten für Einnahmen ergänzt werden.
6 Stimmen -
Gewinn und Verlust Auswertung verbessern
es wäre toll, wenn es bei der G+V Berechnung die Möglichkeit gäbe, mit einem Mausklick alle gebuchten Kategorien anzeigen zu lassen und das ganze exportieren zu können, z.B. nach Excel.
30 Stimmen -
Erweiterung des Kontenrahmens um das Konto 6822 SKR 04
Erweiterung des Kontenrahmens um das Konto 6822 SKR 04
3 Stimmen -
Internetdomains verbuchen
Wenn ich eine Internetdomain kaufe, kann ich sie nicht richtig verbuchen.
Es fehlt bei SKR04 das Buchungskonto 0130 (Ähnliche Rechte und Werte), welches man wohl für den Domainkauf nutzen sollte.
Außerdem kann ich eine Internetdomain nicht richtig als Anlage erfassen. Sie müsste mit einer unendlichen Nutzungsdauer (also keine Abschreibung) erfasst werden können.
Auch sollte eine Domain als Anlage erfasst werden können, wenn sie unter 250 Euro gekostet hat. Das ist bisher auch nicht möglich.
Ich denke, das Problem mit der mangelnden Verbuchbarkeit von Domainkäufen haben viele mit Lexoffice.4 Stimmen -
Überzahlung auf den Beleg buchen
Wenn eine Rechnung doppelt gezahlt wird, möchte ich die Überzahlung mit auf den Beleg buchen können.
20 Stimmen -
Lohnverbuchung - Verzicht auf Abschaffung manuelle Verbuchung zum 31.12.2023
LexOffice beabsichtigt bis zum 31.12.2023 die manuelle Buchung von Lohn/Gehalt einzustellen.
Da dies ein sehr sinnvolles Eingabefenster zur schnellen Bruttolohnverbuchung ist, sollte das doch beibehalten werden, da es doch nur eine Buchungseingabehilfe ist.Alternativ könnte Lexware eine Schnittstelle für den Import einer Datei zur Bruttolohnverbuchung anbieten. Diese Schnittstelle sollte vor allem für das hauseigene Programm Lexware Lohn und Gehalt zur Verfügung stehen.
15 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
wir haben uns entschieden die Brutto Lohn Buchungsmaske nicht auszubauen. Sie ist weiterhin im bekannten Funktionsumfang verfügbar, wird aber aktuell nicht weiterentwickelt.
Viele Grüße
Mia@lexoffice Team
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Ausgangszahlung nach Zahldatum berücksichtigen, nicht nach Belegdatum
Es wäre hilfreich wenn die Ausgangszahlung auch nach Zahldatum in der Umsatseuer VA berücksichtigt wird, da ich sonst bei späterer Zahlung eine geänderte Meldung abgeben muss.
3 StimmenLiebe Ideengeber:innen,
die Ausgabe der Vorsteuern bei Belegdatum in der Voranmeldung ist keine von lexoffice ausgedachte Funktion. Es handelt sich hier um geltendes Recht, in dem genau geregelt wird, wann Vorsteuer abgezogen werden kann.
Viele Grüße
Mia@lexoffice Team
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Anlagenerweiterung Erweiterung einer Anlage z.B. bei Hinzukauf von Peripherie
Trotz der aktuell kürzeren Abschreibung von 1 Jahr bei PC Peripherie, ist es wohl korrekter nachträglich gekaufte - nicht selbstständig nutzbare - Peripherie als Anlagenerweiterung zu handhaben.
Beispiel: teures Mikrofon, Audiointerface, Monitor etc.
Dies ist aktuell nicht möglich.
Daher ist unklar, wie dieses Betriebsvermögen (nicht GWG) zu buchen ist.38 Stimmen -
Konto 6641 für dauerhaft eingeführte Homeofficepauschale, Allgemein zulassen Anlage individueller Konten
Seit Corona wurde eine Homeofficepauschale eingeführt. Diese gilt nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Freiberufler. Ab 2023 wurde diese sogar fest - auch für die Folgejahre - geregelt.
Leider fehlt das entsprechende Konto 6641 um dies in Lexoffice zu verbuchen und somit korrekt und mit 1:1 in das EÜR Formular der Finanzverwaltung auszuweisen.
Nicht alle Ihre Kunden arbeiten mit Steuerberater und/oder smartsteuer. Daher gibt es dann fortlaufend einen Unterschied zwischen Lexoffice und der in der Steuererklärung abgegebenen Werte und den für eine Steuerprüfung vorgesehene Datendownload vermisst somit immer Teile der Daten. Das ist sehr unglücklich.
Bitte legen Sie das…3 Stimmen
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