Differenz zwischen Beleg und Buchung bei Rückerstattungen auch als „Gebühr des Zahlungsverkehrs“ buchbar
Bei Rückerstattungen (eingehenden Zahlungen) auch die Option „Gebühr des Zahlungsverkehrs“ bei Differenz zwischen Zahlbetrag und Rechnungsbetrag anbieten. Da Kreditkartenunternehmen diese teilweise wieder mit zurückerstatten.
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