Abschreibung GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)
In der Anlagenbuchhaltung muss unbedingt eine Pool-/Sammelabschreibung integriert werden, ansonsten bildet sie nicht das Steuerrecht seit 2010 ab.
So sind weder das Übernehmen von laufenden Poolabschreibungen noch das Erstellen von neuen Pools möglich.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Attila kommentierte
Wie kann ich übergangsweise dies buchen?
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Sophie kommentierte
Wann können wir mit einer Umsetzung dieser Funktion rechnen? Man sollte mit lexoffice doch nach gültigem Steuerrecht buchen können...
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info kommentierte
Das die Poolabschreibung nicht geht, ist ein großes Manko. Ein Programm sollte schon das aktuelle Steuerrecht abbilden.
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Peter Winter kommentierte
Ich sehe das ebenfalls so. Das muss dringend nachgebessert werden!!! Das war die Antwort am 25.01.2017: "Guten Tag, ..., vielen Dank für Ihre Nachricht.
Kurz gesagt, kann dies nicht mit lexoffice gelöst werden. Diese Sammelposten können nicht erfasst oder bebucht werden. Vielen Dank." Also sowas so wegzuwischen ist nicht gerade kundenfreundlich! -
anonym kommentierte
Bisher war ich total überrascht, wie gut lexoffice aufgestellt ist.
Allerdings kann ich mich nur den bereits vorhandenen Einträgen anschließen.
Der GWG-Sammelposten ist meiner Meinung nach genauso standardmäßig zu hinterlegen, wie die Sofortabschreibung.
Bitte um Nachbesserung! -
stephen.tepperis kommentierte
GWG Sammelposten können nicht im Anlagenverzeichnis eingetragen werden!
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anonym kommentierte
Schade, dass sich hier nichts tut. Neben der fehlenden Möglichkeit, Vorgänge mit Drittländern (Schweiz) zu buchen, wäre diese Funktion echt wichtig. Viele Ideen hier sind dagegen kosmetisch. Diese Funktion ist essentiell und sollte ganz dringend nachgebessert werden, sodass Lexoffice seinen Zweck erfüllen kann ...
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anonym kommentierte
Das ist derzeit die einzige Funktion, die ich stark vermisse. Da es recht nervig ist, das ganze - insbesondere beim Erfassen von Sammelposten aus den Vorjahren - gesondert festzuhalten und zu berechnen, sollte hier dringend nachgebessert werden.
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anonym kommentierte
Ich bin auch ziemlich enttäuscht, dass diese Funktion fehlt. Wahrscheinlich werden wir Lexoffice daher wieder nicht nutzen können ... Bitte ganz dringend nachbessern!
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anonym kommentierte
Die Integration des Sammelpostens halte ich auch für dringend notwendig! Ich hätte offen gestanden gar nicht gedacht, dass dieser in lexoffice nicht umgesetzt ist, zumal es sich um den aktuellen Stand des Steuerrechts handelt. Bitte dringend nachbessern!
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anonym kommentierte
Bitte unbedingt nachbessern, da sonst unverhältnismäßige Mehraufwände bei der EÜR-Erstellung notwendig sind!
Vielen Dank. -
anonym kommentierte
Wir haben im Januar unsere Software auf Lexoffice umgestellt. Leider kann auch ich die Sammelposten aus den Vorjahren nicht erfassen.
Bitte die Möglichkeit der Poolabschreibung einstellen. Danke. -
Peter Rösch kommentierte
Ja, das gültige Steuerrecht wird so nicht abgebildet und zum Jahresabschluss muss der Anlagenspiegel mit AfA-Tabelle zusätzlich erstellt werden.