Abschreibung GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)
In der Anlagenbuchhaltung muss unbedingt eine Pool-/Sammelabschreibung integriert werden, ansonsten bildet sie nicht das Steuerrecht seit 2010 ab.
So sind weder das Übernehmen von laufenden Poolabschreibungen noch das Erstellen von neuen Pools möglich.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Dass im Kontenrahmen SK04 enthaltene Konto "675 Wirtschaftsgüter Sammelposten" zum bebuchen freigeben. Dass dies genutzt werden kann und nicht nur in der Kontenübersicht angezeigt wird.
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anonym kommentierte
... ich kann mich den Kommentaren unten nur anschließen. Ich habe das Fehlen der Poolabschreibung eben beim Support moniert und wurde auf die "Ideensammlung" verwiesen. Aber was macht es für einen Sinn seine Idee zu teilen, wenn selbst steuerrechtlich essentielle Erweiterungen nicht aufgenommen und umgesetzt werden. Das die Idee in 2015 als "Umsetzung geplant" eingestuft (siehe Link zu vorherigen Antworten der Admins) und dann offensichtlich wieder verworfen wurde, ist auch nicht nachzuvollziehen. Ich werde die Idee nochmals einbringen, nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein".
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anonym kommentierte
Also ich denke für diejenigen die von einer anderen Buchhaltersoftware wechseln wollen ist das eine sehr große Hürde.
Es sollte zumindest beim Aufsetzten von lexoffice die Möglichkeit bestehen, die vorhandenen "Pools" zu übertragen, auch wenn lexoffice die Poolabschreibung nicht generell umsetzten mag.
Das wäre technisch nicht sehr aufwendig und ein Wechsel wäre somit erst möglich, denn von Hand kann man die bestehenden Pools ja nicht im lexoffice verbuchen... -
anonym kommentierte
Sammelposten GWG
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anonym kommentierte
Es wäre super, wenn man über Lexoffice auch Sammelabschreibungen von Kapitalanlagen machen könnte.
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anonym kommentierte
Ein Muss. Aktuell in der Form nicht kompatibel mit Steuerrecht!
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anonym kommentierte
Tatsächlich ist es unverständlich wie seit der ersten Anregung im Jahr 2015 immer noch nicht die Möglichkeit der Sammelpostenbildung integriert wurde. Dies ist für Selbständige eine zentrale Möglichkeit Steuern zu sparen. Damit ist Lexoffice nicht zu empfehlen leider und ich werde mich nach Alternativen umschauen.
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anonym kommentierte
Es fehlt die Möglichkeit der Sammelabschreibung und der Zuschreiben.
Diese Funktion gehört in jedes gute Buchhaltungsprogramm. Es wäre schön, wenn diese Funktionen möglich wären.
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Frank Reichel kommentierte
Ich habe in der Vergangenheit die Buchführung mehr schlecht als Recht von Hand gemacht. Auch ich nutze den Sammelposten / Poolabschreibungen. Es ist auch für mich nicht nachvollziehbar, warum solch eine wichtige Funktion fehlt. Für mich ergibt sich dadurch ein doppeltes Problem. - Denn nun kann ich weder den Sammelposten weiterführen, noch kann ich das Ergebnis eines getrennt erfassten Sammelposten nicht auf ein entsprechendes Konto buchen. Belege die ich erfasse, kann ich für mich somit auch nicht brauchbar erfassen. Wie gehen denn andere User mit diesem Miststand um? Wann wird diese Funktion endlich integriert?
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anonym kommentierte
Wie kann etwas so Essentielles fehlen?
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Warum wurde die Poolabschreibung nicht umgesetzt? Das ist ein absolutes Muss!
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anonym kommentierte
Leider fehlt auch mir die dringend benötigte Sammelposten-Abschreibung.
Ich kann auch wirklich nicht verstehen, warum das bis jetzt nicht umgesetzt wurde, da es ja ein gängiges Verfahren ist. Oder bin ich da auf dem Holzwege?Ich kann die Anlagen zwar im Bereich "Anlagen" erfassen und dort sogar unter "Anlagentyp" den Punkt "Sammelposten" auswählen.
Wenn ich die Daten dann aber bei der Steuererklärung z.B. an smartsteuer.de übertrage, dann sind diese Güter falsch zugeordnet.
Für mich bedeutet es, dass ich nun die Sammelposten aus lexoffice herauslassen muss und sie dann erst bei der Erklärung händisch bei smartsteuer erfassen muss.
Das ist sehr unkomfortabel.Ich denke, dass man dieses Funktionalität erwarten kann.
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Bin gerade in der Testversion und auf der suche nach einer neuen Software für die Buchhaltung. Lexware ist soweit ganz okay aaaaber ohne Buchungskonto wie Pool-/Sammelabschreibung oder Sofortabschreibung kann ich damit nichts anfangen. Da es keine reaktion von Lexware gibt und es auch nicht so aussieht als ob sie dieses Problem beheben werden. Muss ich mich wohl oder übel von Lexware innerhalb der Testphase trennen.
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anonym kommentierte
Bitte schnellstmöglich integrieren! Habe mich doch sehr gewundert, dass solch eine essenzielle Funktion hier nicht enthalten ist.
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anonym kommentierte
Es ist mir völlig unverständlich, dass eine Poolabschreibung in lexoffice nicht möglich ist! Bis zu dem Moment, als ich einen Sammelposten buchen wollte, war ich absolut überzeugt von lexoffice und habe es gern weiterempfohlen. Jetzt sehe ich mich nach einer Alternative um, da lexoffice offensichtlich dieses Problem nicht beheben wird und nur auf smartsteuer verweist. Schade!
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anonym kommentierte
Schade, dass diese Funktion nach so langer Zeit noch immer nicht umgesetzt wurde. So kann die Buchhaltung nicht nach aktuellem Recht erfolgen. Für ein Buchhaltungsprogramm ist diese Funktion essenziell!!!
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anonym kommentierte
... Poolabschreibung wird auch von mir dringend benötigt. Bin gerade in der Testversion und auf der suche nach einer neuen Software für die Buchhaltung aber wenn es da schon wieder Probleme gibt... Hatte vorher WISO von Buhl für einen Bruchteil des Preises hatte auch seine schwächen aber Poolabschreibung war möglich. Gebt euch einen Ruck.
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anonym kommentierte
wird dringend benötigt! Bitte umsetzen.
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anonym kommentierte
So toll ich lexoffice auch finde...dass es keinen Sammelpool gibt, ist eigentlich unfassbar...hätte mich vielleicht sogar vom Kauf abgehalten, wenn ich es vorher gesehen hätte. Also: MACHEN BITTE!
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anonym kommentierte
Das sehen wir ähnlich- eine Poolabschreibung ist zwingend erforderlich-