OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden
Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.
Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).
Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
Das sind zum Beispiel:
- Hosting-Angebote
- Streaming-Angebote
- Kostenpflichtige Mitgliederportale
- Betreiber von Online Datenbanken
- Downloads von Filmen oder Musik
- Anbieter digitaler Bilder oder E-Books
- Betreiber von Online Verkaufsplattformen
Also ziemlich viele Geschäftsbereiche.
Hier gibt es mehr Informationen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq-umsatzsteuer-elektronische-leistungen-2015/
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/umsatzsteuer-bei-elektronische-dienstleistungen_186_268808.html
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/8019-neue-umsatzsteuer-2015.html
Was in Lexoffice gebraucht wird:
- die Möglichkeit solche Umsätze sauber zu buchen (damit die USt. korrekt bleibt und nicht verfälscht wird)
- die Möglichkeit einfach Rechnungen dafür erstellen, wo der USt.-Satz des Landes des Käufers automatisch eingefügt wird, wenn das Produkt/die Leistung als "elektronische Dienstleistung" gekennzeichnet wird
- ein Report der MOSS-Umsätze um die zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt abgeben zu können

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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Andreas Hafner kommentierte
Ich bin auch der Meinung, dass das Umgesetzt werden sollte.
Amazon sitzt in Luxembourg und ich habe einige Rechnungen mit 15% MwSt. -
anonym kommentierte
Ich kann Ronny Kieschke nur beipflichten. Lexoffice ist ein gutes Tool, das bisher meinen Bedarf komplett abdecken konnte. Seit diesem Jahr bekomme ich Rechnungen von Microsoft aus Irland mit dem dortigen Satz, deshalb muss ich jetzt wechseln. Schade. Inzwischen habe ich aber eine Buchhaltungssoftware gefunden, die es auch für Mac gibt (und Windows obendrauf).
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Ronny Kieschke kommentierte
Ich bekomme Rechnungen von Google AdSense und von der Software Adobe mit 23% weil die Firmen die Rechnungen aus Irland schicken. Ich verstehe nicht, das hier seit über einem Jahr noch nichts an der Software diesbezüglich geändert wurde. Alles ist international und hier tut sich nichts. In dieser Hinsicht scheint Lexmark nicht mit der Zeit zu gehen. Dies ist momentan für mich der einzige Grund vielleicht doch zu wechseln. Ich hoffe hier tut sich was. Es kann doch nicht so schwer sein die Möglichkeit für einen eigenen ProzentSatz zu programmieren.
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Ideenquadrat kommentierte
Moss (Mini-One-Stop-Shop) - Dienstleitungen an Privatpersonen innerhalb der EU
Wir erbringen unter anderem auch Leistungen für Privatpersonen in Österreich. Dafür benötigen wir auch die Möglichkeit 20% Umsatzsteuer anzugeben. Bisher sind die Einstellmöglichkeiten leider sehr starr. Wir wünschen uns eine flexible Einstellmöglichkeit für die Umsatzsteuer.
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v.kloch kommentierte
Es sollte doch nun wirklich nicht schwierig sein, andere Mehrwertsteuersätze zu programmieren. Gerade die 10,7 % fehlen mir bei der Buchung.
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anonym kommentierte
Ich möchte anregen, digitale Güter auch 2015 über Lexoffice handelbar zu machen. Dafür erforderlich ist die Option, den Ausweis der verschiedenen Umsatzsteuersätze bei der Lieferung an Privatkunden in EU-Ländern zu ermöglichen sowie die entsprechende Umsatzsteuer-Medlung zu integrieren.
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe Unterstützer,
der Status "Umsetzung zur Zeit nicht vorgesehen" bedeutet keine generelle Absage an die Idee. Damit sagen wir lediglich aus, dass wir diese Idee zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in der mittelfristigen Planung nicht vorgesehen oder aufgenommen haben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Ihr Team von lexoffice
Tatjana Feiler -
Peter Rösch kommentierte
Schade, dass das nicht umgesetzt werden soll. Wir leben und arbeiten in einem Europa und nicht nur in Deutschland.
Bitte überdenken Sie die Ablehnung! -
anonym kommentierte
Das ist auch in der Schweiz, Frankreich und Oesterreich der Fall, dass da andere Steuersätze gelten, die auf Eingangsrechnungen verwendet werden müssen.
Ist Insbesondere bei Eingangsrechnungen aus nicht EU-Ländern wichtig ebenso wie bei Ausgangsrechnungen, sollte man im Ausland als Steuerpflichtiger registriert sein.
Hier sollte die Möglichkeit geboten werden, eigene Steuersätze anzulegen.
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frieling kommentierte
In den Niederlanden liegen die Sätze z.B. bei 21% und 6%, das sollte/muss hier bei den Eingangsbelegen berücksichtigt werden.