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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Das ist auch in der Schweiz, Frankreich und Oesterreich der Fall, dass da andere Steuersätze gelten, die auf Eingangsrechnungen verwendet werden müssen.

    Ist Insbesondere bei Eingangsrechnungen aus nicht EU-Ländern wichtig ebenso wie bei Ausgangsrechnungen, sollte man im Ausland als Steuerpflichtiger registriert sein.

    Hier sollte die Möglichkeit geboten werden, eigene Steuersätze anzulegen.

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