anonym
My feedback
1 Ergebnis gefunden
-
739 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Das ist auch in der Schweiz, Frankreich und Oesterreich der Fall, dass da andere Steuersätze gelten, die auf Eingangsrechnungen verwendet werden müssen.
Ist Insbesondere bei Eingangsrechnungen aus nicht EU-Ländern wichtig ebenso wie bei Ausgangsrechnungen, sollte man im Ausland als Steuerpflichtiger registriert sein.
Hier sollte die Möglichkeit geboten werden, eigene Steuersätze anzulegen.