Anlagen: Branchenabhängige Abschreibungstabellen / komplette Afa
Der jetzige Stand der Abschreibungsfunktion ist kein schlechter Anfang. Aber nützlich ist er ach nicht. Aktuell werden nur allgemein nutzbare Wirtschaftsgüter angeboten.
Da viele Nutzer eher Branchenspezifische AfA - Tabellen nutzen sollten diese entweder seitens Lexoffice hinterlegt werden, oder durch die Nutzer selbst angelegt werden können. Hierfür könnte den Nutzern beispielsweise Felder für Nutzungsdauer und Nummer der AfA Tabelle zur Verfügung gestellt werden.
Aber wenn man ehrlich ist, ist es nicht zu viel verlangt das die Tabellen seitens Lexoffice gepflegt werden.
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anonym kommentierte
Ich habe das Problem, das ich gerne Ordnungsgemäß abschreiben möchte, jedoch wäre dazu die AFA Gartenbau nötig.
Wäre es nicht sinnvoll, das man die verschiedenen AFA´s einpflegt die man dann mit einem Button auswählen kann?
Ich kann ja schlecht ein Bewässerungssystem als Kartenlesegerät abschreiben.Ich hoffe man versteht mich, es ist nichts annähernd dabei,wo ich das zuordnen könnte? -
Alessandro kommentierte
bei der Anlagegüter Auswahl fehlen viele tipische Gastro Geräte, wie Küche, Ofen , Küchenmaschine, Gefrierschränke etc, da Sie um gastronomen ja Werbung machen , sollten sie diese Güter implementieren.
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SZM kommentierte
Es fehlen in der aktuell vorhanden AFA Tabelle einige Typen. Die Anzahl ist sehr gering.
Bitte die komplette AFA Tabelle nach aktuellen Stand einpflegen, da man mit der vorhanden nicht richtig arbeiten kann
Danke -
anonym kommentierte
Liebes Lex-Office-Team, erstmal vielen Dank für dieses super hilfreich Tool. Es nimmt mir bei meinen alltäglichen Geschäften einiges an Aufwand ab.
Allerdings fallen mir noch einige Lücken, gerade in der Zuordnung von Posten oder in dem Fall von Anlagegütern auf. Ich kann einige meiner Anlagen nicht den entsprechenden Kategorien zuordnen. Das betrifft in meinem Fall Bierzelt und Werkstätteneinrichtung. Zwar kann ich einfach eine andere Kategorie-Auswählen, die das gleiche Abschreibungszeitraum beinhaltet - aber ganz sauber ist diese Methodik nicht und recht zeitaufwendig, das passende zu finden.
Hier wäre die Liste der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter vom Bundesministerium derFinanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Zur vereinfachten Zuordnung von Anlagen wäre es hilfreich alle dieser möglichen Kategorien als Tags mit einzubinden.
Ich freue mich, lexoffice bei der weiteren Entwicklung zu begleiten und gemeinsam mit Euch zu wachsen.
Beste Grüße
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Bernadette kommentierte
Wir nutzen diese Software (in der Testphase) für die Buchhaltung unserer Ferienwohnung. Leider ist es nicht machbar - wie mein Vorredner es schon beschrieb - ein unbewegliches Anlagegut zu erfassen. Auch ich bin der Auffassung, daß dies zur Basisfunktion einer ordentlichen Finanzbuchhaltung gehört.
Warum ist die Implementierung der unbeweglichen Anlagegüter nicht vorgesehen? -
anonym kommentierte
Eigene Abschreibungskategorie festlegen können, um Manuell aus der vom Finanzamt zur Verfügung gestellten AfA Tabelle die richtige Kategorie wählen zu können. Alternativ wäre es super die zur Branche passende AfA Tabelle importieren zu können. Bis dahin ist das Abschreibe feature leider für alle Medienbetriebe oder andere Unternehmen mit spezifischerem recht teuren Equipment nicht nutzbar.
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anonym kommentierte
Mehr Anlagegüter anlegen, vor allem spezieller oder eine Möglichkeit, dass man diese durch Eingabe kategorisieren kann, da man ja selbst kein Steuerberater ist. Z.B. wir als Band fänden es gut, wenn man durch Eingabe von: "Instrument", bzw. noch besser "Gitarre", das Anschaffungsgut direkt in der richtigen Kategorie kategorisieren kann, um die richtige Abschreibungsdauer zu erhalten.
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anonym kommentierte
Mir als Musiker fehlen Anlagen wie Musikinstrument, Beschallungstechnik (allgemein), Mischpult, und ähnliches...
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anonym kommentierte
Bitte unbedingt ergänzen.!!!
..es gibt viele Selbständige die nicht nur bewegliche Anlagegüter zu ihrer Geschäftsausstattung anlegen sondern eben auch unbewegliche.... wie sieht es bei Parkplätzen, Garagen, betriebliche Eigentumswohnungen etc. aus?
Etwas unverständlich warum das bisher nicht auswählbar ist, gerade in der größten Version von Lexoffice sollte das doch eine Selbstverständlichkeit sein. Und mal ganz ehrlich: Nur um eine Garage als unbewegliches Anlagegut anlegen zu können einen Steuerberater zu beauftragen erschließt sich mir nicht !!!VG ans Lexofficeteam
C. H
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anonym kommentierte
Über diese Möglichkeit würde ich mich auch extrem freuen! Sowas Banales!
Wenn ich gewußt hätte, dass das nicht geht, hätte ich mich für ein anderes Produkt entschieden. -
anonym kommentierte
Es wird mit den Funktionen "Anlagenverwaltung und Abschreibung" geworben, diese sind allerdings nicht voll nutzbar. Es können weder Gebäude, Garagen noch Grundstücke angelegt werden. Die entsprechenden Konten sind bei der Belegerstellung nicht vorhanden und in der Anlagenverwaltung fehlen die nötigen Rubriken.
Dies ist für den Kunden vor dem Kauf der Software nicht ersichtlich – er bekommt es erst schmerzlich zu spüren, wenn er die Funktion benötigt. Vom Support heißt es dann, man müsse eine andere Software nutzen. Das ist meiner Meinung nach völlig inakzeptabel. Es handelt sich hier um Grundfunktionen der Anlagenverwaltung. Warum können die Funktionen nicht implementiert werden?
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Jochen Grund kommentierte
Mir fehlt diese Möglichkeit völlig. Ich habe einen Reifenhandel und würde gerne eine Wuchtmaschine als AfA anlgen. Diese ist in der Brachen-AfA für Tankstellen zu finden. Da ich diese aus der Liste nicht auswählen kann und auch keine Anlage selbst editieren kann ist das Modul für mich leider unbrauchbar. Da ich gerade LexOffice teste werde ich mich aufgrund dieses Problems leider für einen anderen Anbieter entscheiden müssen.
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anonym kommentierte
stand: 01/ 2019
AfA - Grundstücke ... oder frei wählbar - fehlt immernoch - Was ist daran so schweirig? -
anonym kommentierte
Und bitte auch nicht bewegliche Anlagegüter wie Bauten und Grundstücke aufnehmen!
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anonym kommentierte
Leider gibt es im Moment nur bewegliche Anlagegüter in der Auswahl. Ich möchte aber z.B. auch Immobilien erfassen und abschreiben. Warum nich die Anlagegüter der SKR vollständig ermöglichen anzulegen?
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jochen.weber kommentierte
über diese Möglichkeit würde ich mich auch freuen
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anonym kommentierte
Erstaunlich, dass ein Unternehmen wie lexware in seinem Programm solche Selbstverständlichkeiten wie die Abschreibungen auf Gebäude (bei mir ein Parkplatz) nicht zulässt und auf die "Ideen" der Anwender nicht reagiert. Aber es gibt ja Alterantiven, wie z. B. WISO EÜR. Es scheint so, als ob lexoffice noch im Beta-Stadium ist, da auch Kreditkartenkonten nicht abgebildet werden können, was selbst bei einfachen Finanzprogrammen wie Mein Geld möglich ist. Gut, das man monatlich kündigen kann, denn 30 Tage reichen manchmal nicht aus, um fehlende Funktionen zu finden. Nur schade um den Arbeitsaufwand. Aber: Seit 2017 steht hier die Anregung fehlende und benötigte Einträge zu ergänzen und bisher hat sich nichts getan. Bedauerlich.
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Nicolas Döring (konzepd e.K.) kommentierte
Die Standardkategorien des Anlagevermögens wie z. B. Technische Anlagen und Maschinen sollte es in der Vorschlagsliste geben - im genannten Beispiel zumindest als "Sonstige technische Anlagen und Maschinen".
Ich musste meinen öffentlichen HotSpot (dient unmittelbar dem Geschäftsbetrieb) als "Abfüllanlage" deklarieren, um ihn in die richtige Kategorie zu bekommen...
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romero.boerner kommentierte
Diese Funktion brauche ich auch, ideal wäre man könnte Anlagetypen frei definieren und die Abschreibungsdauern selbst festlegen (sind ja im Internet sehr detailliert verfügbar)
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Stefan Gompper kommentierte
AfA-Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht fehlt auch ....