in Schlussrechnung Abschlagsrechnungen mit den tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen aufgeführen.
Werden in einer Schlussrechnung Abschläge aufgeführt und diese bereits mit Skontoabzug beglichen wurden, so. wäre es korrekt diese auch mit der tatsächlich geleisteten Summe aufzuführen. Ebenfall sollte dann bei der Schlußrechnung der Skontobetrag vom Gesamtbetrag abgezogen werden oder es sollte zur Auswahl stehen ob vom Forderungsbetrag oder Gesamtbetrag gerechnet werden soll.
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anonym
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Bei Abschlagsrechnungen kommt es insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern häufig vor, dass nicht der komplette Rechnungsbetrag ausgezahlt wird. Ein Teil des Betrags wird beispielsweise als Sicherheitseinbehalt zurückgehalten.
Beispiel:
Ich stelle eine Abschlagsrechnung über 15.000,00 €. Der Auftraggeber überweist jedoch nur 14.500,00 €. Die Differenz von 500,00 € wird beispielsweise als Sicherheitseinbehalt einbehalten.
Aktuell wird die Zahlung als Teilzahlung behandelt. Dadurch bleiben die 500,00 € als offener Betrag auf der Abschlagsrechnung bestehen.
Für die weitere Abrechnung wäre es jedoch sinnvoll, wenn ich festlegen könnte, dass die tatsächlich gezahlten 14.500,00 € als Abschlagsbetrag für die spätere Schlussrechnung übernommen werden.
Bei der Erstellung der Schlussrechnung sollten dann 14.500,00 € als bereits geleisteter Abschlag berücksichtigt werden – und nicht die ursprünglichen 15.000,00 €.
Wichtig wäre dabei, dass die ursprüngliche Abschlagsrechnung nicht nachträglich geändert oder gekürzt werden muss. Die Rechnung soll weiterhin über 15.000,00 € bestehen bleiben. Lediglich für die Schlussrechnung sollte der tatsächlich gezahlte Betrag von 14.500,00 € als anrechenbarer Abschlag hinterlegt werden können.
Wünschenswert wäre daher eine Funktion wie:
„Tatsächlich gezahlten Betrag als Abschlag für die Schlussrechnung übernehmen.“Damit könnte auch einbehaltenes Geld, beispielsweise ein Sicherheitseinbehalt, korrekt berücksichtigt werden, ohne dass die Abschlagsrechnung nachträglich verändert werden muss.