in Schlussrechnung Abschlagsrechnungen mit den tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen aufgeführen.
Werden in einer Schlussrechnung Abschläge aufgeführt und diese bereits mit Skontoabzug beglichen wurden, so. wäre es korrekt diese auch mit der tatsächlich geleisteten Summe aufzuführen. Ebenfall sollte dann bei der Schlußrechnung der Skontobetrag vom Gesamtbetrag abgezogen werden oder es sollte zur Auswahl stehen ob vom Forderungsbetrag oder Gesamtbetrag gerechnet werden soll.
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