Konto für Zwangsgelder UST und EST (Als Aufwand und als deren ERstattung) bereitstellen
ELSTER | USt-VA | ZM
Das Finanzamt hat mir nach Abgabe der UST Erklärung 2021 dann in 2022 UST aus Vorjahr erstattet UND Zwangsgeld erstattet. Die UST Vorjahr 2021 habe ich 2022 auf UST-Vorjahr gebucht.
Frage: Wohin buche ich die Erstattung des Zwangsgeldes von 10 EURO, was ZWangsgeld für die verspätet nicht abgegeben UST-Erklärung 2021 war, aber dann 2022 erstattet wurde
Es wäre gut, wenn Sie ein solches Konto für die Zwangsgelder und deren Erstattungen mit aufnehmen könnten. Denn Zwangsgeld UST kann man anscheinend als Betriebsausgabe absetzen, aber Zwangsgeld EST ist keien Betriebsausgabe.
Hier wäre ein Hinweis und je ein korrektes Buchungskonto biestimmt sehr hilfreich für all die Chaoten wie mich,
Im Internet fand ich folgende Erklärung:
Das Zwangsgeld ist eine steuerliche Nebenleistung – hierzu zählen unter anderem auch Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Zinsen. Sofern es im Zusammenhang mit betrieblichen Steuern (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) verhängt wird, ist ein Betriebsausgabenabzug möglich. Ein Zwangsgeld ist jedoch keine Betriebsausgabe, wenn es mit solchen Steuern zusammenhängt, die unter ein gesetzliches Abzugsverbot fallen. Dazu gehören insbesondere Steuern auf das Einkommen (z. B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer) sowie Personensteuern (z. B. Erbschaftssteuer).
https://www.betriebsausgabe.de/zwangsgeld-absetzen/