Zuordnungsvorschlag
Die Zuordnungsvorschläge bei Zahlungseingängen greifen immer auf den jünsgten, anstatt auf den ältesten Beleg zu.
Mitunter werden sogar im Verwendungszweck angegebene Rechnungsnummern ignoriert, wenn denn Bspl das RE getrennt von der Nummer eingegeben wurde.
Grundsätzlich sollte der Vorschlag immer den ältesten Posten vorschlagen
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