steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
Da dieser Nettobezug nicht auswählbar ist (GF Gehalt) geht ein großer Teil des Gehalts verloren.
Bitte unbedingt als Entgelt einpflegen.
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anonym
kommentierte
Vorschlag:
Ich schlage vor, die Lohnabrechnung für Gesellschafter-Geschäftsführer (Personengruppe 997) dahingehend zu erweitern, dass vertraglich vereinbarte Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) steuerfrei abgerechnet werden können.Problembeschreibung:
Aktuell erkennt Lexware Office bei einem beherrschenden GGF (SV-frei), dass keine gesetzliche Pflicht zum AG-Zuschuss besteht. Möchte man dem GGF jedoch einen vertraglich vereinbarten Zuschuss auszahlen, bietet das System in der Abrechnung nur die Option "zusätzliches Entgelt" an. Dieses wird jedoch voll versteuert.Da ein GGF nach § 3 Nr. 62 EStG jedoch Anspruch auf die gleiche Steuerbefreiung hat wie ein normaler Angestellter – sofern eine vertragliche Zusage vorliegt und die gesetzlichen Höchstbeträge eingehalten werden –, führt die aktuelle Logik dazu, dass GGFs in Lexware Office unnötig Lohnsteuer auf ihre KV-Zuschüsse zahlen oder diese mühsam am Lohn vorbei buchen müssen.
Gewünschte Lösung:
In den Mitarbeiterstammdaten (Bereich Sozialversicherung) sollte bei Personengruppe 997 ein Feld "Vertraglicher Zuschuss zur KV/PV (§ 3 Nr. 62 EStG)" ergänzt werden.
Alternativ sollte in der Abrechnung eine spezifische Lohnart "AG-Zuschuss KV/PV steuerfrei (GGF)" zur Verfügung stehen, die das Steuer-Brutto nicht erhöht.
Nutzen:
Diese Funktion würde Lexware Office für tausende Ein-Personen-GmbHs deutlich rechtssicherer und attraktiver machen, da die steuerfreie Bezuschussung der KV ein Standard-Instrument der Lohnoptimierung für Geschäftsführer ist.