Irritierendes Design bei der Rechnungsstellung und fehlende Informationen zu §13b
Wer Rechnungen in das EU-Ausland stellt, bekommt von Lexoffice das Leben nicht gerade leicht gemacht. Der Workflow beim Erstellen einer Rechnung läuft von oben nach unten und beginnt mit der Auswahl des Kunden.
Nach Auswahl des Kunden wird jedoch ein Dropdown-Feld für die Leistungserbringung im Ausland eingeblendet.
Dieses Feld ist a) oberhalb der Aktuellen Bearbeitungssicht und b) außerhalb des hellen Bereichs und wird daher regelmäßig übersehen.
Außerdem kann es nach dem Speichern in der Ansicht nicht mehr gesehen werden und bedeutet wenn es nach der Umsatzsteuervoranmeldung im Rhamen der Zusammenfassenden Meldung auffällt,
Folgende einfachen Änderungen würden die Arbeiten erheblich erleichtern und die Fehlermöglichkeiten eingrenzen, am Ende sogar mögliche Strafen vermeiden:
Das §13b-Feld bei der Rechnungserstellung nach unten schieben, unter die Kundenadresse.
Eine Warnung anzeigen, wenn "innergemeinschaftliche Lieferung" und "Leistungszeitraum" gleichzeitig gewählt sind, da dies auf eine Fehlauswahl hinweist.
Nach Speichern einer Rechnung die Auswahl des Dropdowns in den Belegdaten anzeigen, um die Möglichkeit zu geben, die Eingabe zu prüfen.
Dem Dropdown keinen Standard-Wert sondern "Bitte Wählen" am Anfang geben, um unbewusste Fehleingabe zu verhindern.