Teilrechnungen in Schlussrechnug zum Abzug bringen.
Bislang können nur Abschlagsrechnungen in der Schlussrechnung zum Abzug gebracht werden. Ich würde mir wünschen, dass auch Teilrechnungen entsprechend abgezogen werden können.
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anonym kommentierte
Jetzt wird es gerade sehr aktuell, auf Grund der ERechnung.
Öffentliche Kunden sowie auch andere Kunden, brauchen auch nach Teilrechnungen (mit den expliziten Positionen, nicht pauschale Abschläge) eine Schlussrechnung mit allen Positionen, wo dann zum Schluss die Teilrechnungen abgezogen werden.
Bisher konnte man es auf dem Umweg machen mit Minus-Positionen, die sind aber in ERechnungen nicht mehr zulässig.
Hier herrscht dringend Handlungsbedarf.