Teilrechnungen in Schlussrechnug zum Abzug bringen.
Bislang können nur Abschlagsrechnungen in der Schlussrechnung zum Abzug gebracht werden. Ich würde mir wünschen, dass auch Teilrechnungen entsprechend abgezogen werden können.
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Lea Knies
kommentierte
Wenn ich aus einer Auftragsbestätigung eine Rechnung erstelle und zu einem späteren Zeitpunkt die Schlussrechnung kann ich das so gesehen erstmal nicht. Das Programm zeigt mir unter den drei Punkten nur "Weiterführen zu Rechnung" an. Das kann ich ja grundsätzlich umgehen, indem ich den Belegtitel einfach von Rechnung in Schlussrechnung umbenenne. Allerdings kann ich dann die vorherige Rechnung nicht von dem Gesamtbetrag abziehen und ich musste bis jetzt die schon bereits geschriebene Rechnung als Position anlegen. Ich weiß grundsätzlich, dass Rechnungen in sich abgeschlossen sind, allerdings wünscht der Kunde es sich so. Wäre es vielleicht möglich diese Option zu ergänzen und einem so einfach die Möglichkeit bieten vorherige Rechnungen auszuwählen und sie von der Schlussrechnung automatisch abziehen zu lassen? So sieht auch die Rechnung per se ein bisschen professioneller aus anstatt, dass man die alte Rechnung als Position mit negativbetrag eingeben muss.
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anonym
kommentierte
Jetzt wird es gerade sehr aktuell, auf Grund der ERechnung.
Öffentliche Kunden sowie auch andere Kunden, brauchen auch nach Teilrechnungen (mit den expliziten Positionen, nicht pauschale Abschläge) eine Schlussrechnung mit allen Positionen, wo dann zum Schluss die Teilrechnungen abgezogen werden.
Bisher konnte man es auf dem Umweg machen mit Minus-Positionen, die sind aber in ERechnungen nicht mehr zulässig.
Hier herrscht dringend Handlungsbedarf.