Anlagevermögen mit §13b als Kategorie zur Verfügung stellen
Bei Anschaffungen in der EU, die Anlagevermögen darstellen, gibt es keine Möglichkeit diese richtig zu erfassen. Insofern die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer falsch. Finde ich schwierig.
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anonym kommentierte
Ich habe jetzt den Fall dass ich eine Software aus dem EU Ausland gekauft habe und diese in das Anlagevermögen muss, da aber keine §13b Versteuerung auswählbar ist kann ich das nicht korrekt buchen und muss somit die EÜR am Jahresende manuell erstellen.
Ich finde dies ein wichtiges Feature das unbedingt implementiert werden muss -
matthiesen kommentierte
Ich bin Steuerberater. Der Einkauf von Anlagevermögen als innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 4 Abs.1b i.V.m. § 6 UStG oder auch das genannte Reverse-charge-Verfahren im Zusammenhang mit Anlagezugängen (Softwaredownloads.....), sind im Zeitalter des permanenten Einkaufs via Amazon zwingend umzusetzen. LexOffice ist so cool. Das dieser Prozess aktuell noch nicht sauber abgebildet werden ist, ist nicht akzeptabel! Bitte dazu schnellstmöglich eine Lösung anbieten!
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Konstantin kommentierte
Stimme ich mehr als zu 100% zu!!!