Ich habe jetzt den Fall dass ich eine Software aus dem EU Ausland gekauft habe und diese in das Anlagevermögen muss, da aber keine §13b Versteuerung auswählbar ist kann ich das nicht korrekt buchen und muss somit die EÜR am Jahresende manuell erstellen.
Ich finde dies ein wichtiges Feature das unbedingt implementiert werden muss
Ich habe jetzt den Fall dass ich eine Software aus dem EU Ausland gekauft habe und diese in das Anlagevermögen muss, da aber keine §13b Versteuerung auswählbar ist kann ich das nicht korrekt buchen und muss somit die EÜR am Jahresende manuell erstellen.
Ich finde dies ein wichtiges Feature das unbedingt implementiert werden muss