Weiterführung Auftragsbestätigung, Abschlagsrechnung und Rechnung PV Anlagenbetreiber
Durch die 0% Besteuerung für PV Anlagenbetreiber wird die Weiterführung der Belege sehr mühsam. Belege sollten auch geändert werden können. Das heisst ein Angebot von 2022 mit MwSt sollte in eine Auftragsbestätigung 2023 ohne MwSt weitergeführt werden können. Oder eine Auftragsbestätigung von 2022 m. MwSt in eine Abschlagsrechnung/Rechnung 2023 ohne MwSt. Zudem sollte eine Abschlagsrechnung von 2022 voll in Abzug gebracht werden können.
Die gestellten MwSt müssen als reine Information ersichtlich sein. So wird es in vielen Schulungen kommuniziert. Ansonsten müssen die Abschlagsrechnungen immer storniert werden und der Abzug muss in einem Schlusssatz aufgehführt werden. Die Auftragsbestätigungen und Schlussrechnungen müssen alle neu erfasst werden, da keine Weiterführung möglich. Ziemlich umständlich und zeitaufwendig.