ZM-Meldung für Bundeszentralamt für Steuern: Wenn ich nur Leistungen abrechne und keine Lieferungen benötige
ZM-Meldung für Bundeszentralamt für Steuern: Wenn ich nur Leistungen abrechne und keine Lieferungen benötige - dann wäre eine Einstellung bei lexoffice für mich super, damit ich keine Fehler bei der Meldung mache.
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In der ZM werden keine innergemeinschatliche Lieferungen (Eingang) angegeben.