Feiertage Homeoffice
Hallo,
soweit der Betriebssitz des Arbeitgebers (Bayern) und der Arbeitsort des Arbeitnehmers (Berlin) der ausschließlich im Homeoffice arbeitet, auseinander fallen, sind für den jeweiligen Feiertag die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort entscheidend. Der 1. Nov ist in Bayern ein Feiertag in Berlin nicht. Dem Mitarbeiter wird also der Feiertag in der Lohnabrechnung zugeordnet.
Deswegen wäre es sehr schön, wenn in der Lohnberechnung die Feiertage für Angestellte die ausschließlich im Homeoffice in einem anderen Bundesland arbeiten, Arbeitsort = Wohnort, automatisch unter Berücksichtigung des Bundeslandes zugeordnet werden würden.

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anonym kommentierte
Das Problem, dass Lexware Office keine Differenzierung der Betriebsstätten kennt, ist sogar noch etwas kritischer, wenn es um die Berechnung der Beitragszahlung zur Pflegeversicherung geht.
Szenario 1:
Unternehmenssitz ist in Sachsen. Der Arbeitnehmer (AN) wohnt in NICHT in Sachsen und ist dauerhaft im Homeoffice beschäftigt.
In diesem Fall wird Lexware Office dem AN den erhöhten sächsischen Beitragssatz zur Pflegeversicherung abziehen.Szenario 2:
Unternehmenssitz ist in NICHT in Sachsen. Der Arbeitnehmer (AN) wohnt in Sachsen und ist dauerhaft im Homeoffice beschäftigt.
In diesem Fall wird Lexware Office dem AN einen zu niedrigen Beitragssatz zur Pflegeversicherung abziehen.
Während Szenario 1 einfach nur unangenehm ist, dürfte Szenario 2 für das Unternehmen im schlimmsten Fall den Tatbestand des Sozialversicherungsbetrugs erfüllen.Sowohl „Sage Lohnabrechnung“ als auch „Paychex“ (um nur SaaS-Tools zu nennen) können das, wieso kann es Lexware Office nicht?
Wir leben doch im Jahr 2025! Remote-Work ist Gang und Gäbe!
Dauert das jetzt noch mal 2,5 Jahre? -
Tobias kommentierte
Genau diese Funktion vermisse ich auch bei Lexoffice. Es wäre klasse, wenn man die Arbeitsorte (Bundesland) jedem Mitarbeiter individuell zuordnen könnte, sodass die entsprechenden Feiertage dann korrekt in der Lohnberechnung auftauchen.