Feiertage Homeoffice
Hallo,
soweit der Betriebssitz des Arbeitgebers (Bayern) und der Arbeitsort des Arbeitnehmers (Berlin) der ausschließlich im Homeoffice arbeitet, auseinander fallen, sind für den jeweiligen Feiertag die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort entscheidend. Der 1. Nov ist in Bayern ein Feiertag in Berlin nicht. Dem Mitarbeiter wird also der Feiertag in der Lohnabrechnung zugeordnet.
Deswegen wäre es sehr schön, wenn in der Lohnberechnung die Feiertage für Angestellte die ausschließlich im Homeoffice in einem anderen Bundesland arbeiten, Arbeitsort = Wohnort, automatisch unter Berücksichtigung des Bundeslandes zugeordnet werden würden.
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Tobias kommentierte
Genau diese Funktion vermisse ich auch bei Lexoffice. Es wäre klasse, wenn man die Arbeitsorte (Bundesland) jedem Mitarbeiter individuell zuordnen könnte, sodass die entsprechenden Feiertage dann korrekt in der Lohnberechnung auftauchen.