Zum Inhalt springen

anonym

My feedback

1 Ergebnis gefunden

  1. 13 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    Wie wichtig ist das für dich?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
    anonym kommentierte  · 

    Das Problem, dass Lexware Office keine Differenzierung der Betriebsstätten kennt, ist sogar noch etwas kritischer, wenn es um die Berechnung der Beitragszahlung zur Pflegeversicherung geht.

    Szenario 1:
    Unternehmenssitz ist in Sachsen. Der Arbeitnehmer (AN) wohnt in NICHT in Sachsen und ist dauerhaft im Homeoffice beschäftigt.
    In diesem Fall wird Lexware Office dem AN den erhöhten sächsischen Beitragssatz zur Pflegeversicherung abziehen.

    Szenario 2:
    Unternehmenssitz ist in NICHT in Sachsen. Der Arbeitnehmer (AN) wohnt in Sachsen und ist dauerhaft im Homeoffice beschäftigt.
    In diesem Fall wird Lexware Office dem AN einen zu niedrigen Beitragssatz zur Pflegeversicherung abziehen.
    Während Szenario 1 einfach nur unangenehm ist, dürfte Szenario 2 für das Unternehmen im schlimmsten Fall den Tatbestand des Sozialversicherungsbetrugs erfüllen.

    Sowohl „Sage Lohnabrechnung“ als auch „Paychex“ (um nur SaaS-Tools zu nennen) können das, wieso kann es Lexware Office nicht?
    Wir leben doch im Jahr 2025! Remote-Work ist Gang und Gäbe!
    Dauert das jetzt noch mal 2,5 Jahre?

    anonym unterstützt diese Idee  · 

Feedback- und Wissensdatenbank