Ermöglichung Wahlrecht Auszahlung Energiepreispauschale bei jährlicher Lohnsteuermeldung
Können Sie bitte unbedigt ermöglichen, dass wir das Wahlrecht wahrnehmen können und über LexOffice in der Lohnabrechnung die Energiepreispauschale Auszahlung im September vornehmen können.
Hintergrund: Wie andere auch sind wir ein junges Startup, welches erst vor Kurzem gegründet wurde und bis einschließlich 2021 nur sehr geringe Lohnsteuerbeiträge zu entrichten hatte. Demnach wurden wir auch für 2022 auf eine jährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung durch das Finanzamt eingestuft. Wir machen unsere Lohnabrechnung mit LexOffice. Wir möchten unbedingt unseren Mitarbeitern die Energiepreispauschale im Sepember mit der Lohnsteuerabrechnung auszuzahlen. Das wir diese dann erst im Januar mit dem Finanzamt verrechnet bekommen, stellt für uns kein Problem dar.