GWG-Ausgabenminderung
Die nachträgliche Ausgabenminderung im Rahmen einer GWG-Buchung wird nicht zugelassen, wenn der Minderungsbetrag unterhalb € 250,- liegt. Dies ist nicht sachgemäß, denn nicht der Minderungsbetrag sondern der, nach dem Abzug der Minderungsbetrag, übriggebliebene Augabenbetrag allein ist für die Qualifizierung einer Ausgabe als GWG maßgeblich.
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