Abrechnung Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland
Es sollte Möglich sein einen neuen Mitarbeiter anzulegen und abzurechnen wenn dieser seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber in Deutschland arbeit. Es ist leider nicht möglich eine Wohnanschrift ausserhalb von Deutschland anzugeben.
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emoose kommentierte
Ich hatte hier schon einmal den selber Vorschlag gemacht. Vielleicht kann man die beiden Ideen zusammenführen.
https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743-lexoffice-ideensammlung/suggestions/42384106-abrechnung-f%C3%BCr-grenzg%C3%A4nger -
anonym kommentierte
Den Vorschlag begrüße ich sehr, da immer mehr Mitarbeiter aus dem EU Ausland kommen und Ihren Wohnsitz dort behalten. Auch kurzfristig angestellte Mitarbeiter aus dem EU Ausland haben fast immer keinen Wohnsitz in Deutschland.