AUSGANGSRECHNUNGEN mit MARGENBESTEUERUNG TOMS
Ab 2020 MÜSSEN Reiseunternehmer Ihre Ausgangsrechnungen für Reiseleistungen als reine brutto Rechnung ausstellen und nur die Marge innerhalb der Rechnung besteuern. Die Umsätze die durch Margenbesteuerung erzielt werden müssen getrennt von den anderen üblichen Umsätze aufgelistet werden. In der internen Buchhaltung müssen Eingangsrechnungen der entsprechenden Ausgangsrechnung zugeordnet werden. Die Vorsteuer kann nicht mehr geltend gemacht werden. Es wäre klasse wenn diese verpflichtende Art der Buchhaltung bald bei Euch umgesetzt werden könnte.
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