Innergemeinschaftliche Leistungen als Einnahmen eindeutiger bezeichnen
Liebes lexoffice-Team,
wir buchen viele Einnahmen auf das Konto 4336. Wenn wir aus lexoffice heraus Rechnungen erstellen ist das automatisch.
Wenn wir allerdings Einnahmebelege einscannen und buchen, müssen wir Fremdleistungen §13 auswählen. Das sollte eindeutiger als Leistungen reverse charge bezeichnet werden.
Noch unschöner wird es, wenn wir einen Zahlungseingang in der Bank kategorisieren wollen. Da gibt es in der Auswahl zwar "Dienstleistungen an Drittländer" aber Innergemeinschaftliche Dienstleistungen gibt es gar nicht.
Das muss schnellstmöglich angepasst werden.
Viele Grüße
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